Streit um Schutz für Syrer Gericht widerspricht mit Urteil höherer Instanz

Münster · Der juristische Streit um vollen Flüchtlingsschutz für Syrer geht weiter. Das Verwaltungsgericht Münster einer Familie aus Syrien den umfassenden Status als Flüchtling zugesprochen - entgegen eines anderen Urteils.

Die Richter der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts Münster wollen sich nicht der Rechtsauffassung von Nordrhein-Westfalens oberstem Verwaltungsgericht anschließen. Anfang Februar hatte das Oberverwaltungsgericht im Fall eines Asylbewerbers aus dem syrischen Aleppo entschieden, ihm lediglich weiterhin nur vorläufigen, sogenannten subsidiären Schutz zu gewähren. Ein Familiennachzug ist damit nicht möglich, eine Abschiebung aber auch nicht.

Das Verwaltungsgericht Münster bekräftigte mit seinem Urteil nun jedoch seinen Auffassung, dass zurückkehrende Asylbewerber in Syrien mit politischer Verfolgung rechnen müssten. Diese Annahme hatten die OVG-Richter verneint, so lange es keine besonderen individuellen Gründe gebe. Die Urteile sind jeweils noch nicht rechtskräftig

(rent/lnw)
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