Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Luxemburg EuGH stellt Blutspende-Verbot für Homosexuelle infrage

Luxemburg · Das in Deutschland geltende Blutspendeverbot für homosexuelle Männer steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf dem Prüfstand. Ein genereller Ausschluss Homosexueller von der Blutspende sei möglicherweise eine unzulässige Diskriminierung, erklärten die höchsten EU-Richter.

Es müsse geprüft werden, ob es Mittel und Wege gebe, eine HIV- oder andere schwere Infektion des Spenders auszuschließen, verlangte der Gerichtshof in Luxemburg. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen.

Die EU-Richter beschäftigten sich mit einem Fall aus Frankreich, wo Homosexuelle ebenfalls einem Blutspendeverbot unterliegen. Begründet wird diese Regelung damit, dass Schwule statistisch gesehen ein höheres Risiko einer HIV-Infektion tragen. Kritiker halten ein generelles Blutspendeverbot trotzdem für unlogisch: So würden Schwule in einer monogamen Beziehung ausgeschlossen, während Heterosexuelle trotz eines möglicherweise riskanten Sexualverhaltens spenden könnten, argumentieren sie.

Ein EuGH-Gutachter hatte bereits vor einigen Monaten dargelegt, dass andere Methoden vorstellbar seien. So könne man Blutspenden einige Zeit ruhen lassen, bis Viren nachweisbar sind. Wichtig sei auch ein persönliches Gespräch mit einem Spender, um ein etwaiges Risikoverhalten zu ermitteln. Der EuGH schloss sich dem nun weitgehend an.

Begrüßt wurde das Urteil vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (Az.: C-528/13).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort