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Niederrhein Bergbau-Opfer sollen mehr Geld erhalten

Düsseldorf · Ein Gutachten der Oberen Bergbehörde NRW kommt zu dem Ergebnis, dass der Kohleabbau mehr Schäden angerichtet hat als bisher angenommen. Die Bergbau-Opfer sollen daher höhere Entschädigungen erhalten.

Das Braunkohlekraftwerk in Neurath entsteht
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Auf den nordrhein-westfälischen Bergwerkskonzern RAG kommt eine Welle von Schadenersatzforderungen wegen Bergschäden zu. Ein Gutachten, das im Zusammenhang mit Bodenbewegungen im Umfeld der Zeche Prosper Haniel (Bottrop-Kirchhellen) erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass Bergschäden auch außerhalb des bislang errechneten Einwirkungsbereichs entstanden sind.

Hauseigentümer, die bislang vergeblich Schadenersatz eingefordert hatte, können nun mit einer Regulierung rechnen. Günther Horzetzky, Staatssekretär im NRW-Wirtschaftsministerium, kündigte an, auch im Bereich anderer Steinkohlebergwerke müsste die Situation "geprüft werden".

Ein Sprecher der Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg erklärte, neue Berechnungen würden nun auch für das Bergwerk West (Kamp Lintfort) und das 2008 stillgelegte Bergwerk Walsum (Duisburg) erstellt.

Peter Immekus, Markscheider und Sachverständiger für Bergschäden, erklärte, die RAG habe bei der Berechnung der so genannten "Null-Linie", hinter der keine Bergschäden mehr anerkannt würden, offenbar eine "falsche Formel" benutzt. "Der Präzedenzfall in Bottrop wird eine Kettenreaktion zur Folge haben", sagte Immekus.

Die RAG müsse sich auf Zahlungen im "dreistelligen Millionenbetrag einstellen". Klaus Friedrichs, Sprecher des Landesverbands Bergbaubetroffener NRW, schätzt, dass bis zu 50 000 Hausbesitzer Ansprüche stellen werden. Ein RAG-Sprecher erklärte, man werde genau auswerten, welche Rückschlüsse sich aus dem vorgelegten Gutachten für andere Standorte ergäben.

Wibke Brems, Bergbau-Expertin der Grünen, verlangte eine schnelle und faire Regulierung für die Betroffenen. Dietmar Brockes, Wirtschaftsexperte der FDP im Düsseldorfer Landtag, forderte die Landesregierung auf, alle möglicherweise betroffenen Bürger zu informieren, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können.

Brockes kritisierte, dass die Obere Bergbehörde schon seit 2004 über Bergsenkungen außerhalb des Prognosebereichs informiert gewesen sei. Das Nachsehen haben nun die Betroffenen, die ihre Schäden in der Vergangenheit auf eigene Kosten ausgebessert hätten.

(gmv)
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