Berlin Rente mit 63: Arbeitslosenzeiten kosten 700 Millionen

Berlin · Der Streit um die Rente ab 63 in der Regierungskoalition spitzt sich zu. Die CDU bekräftigte bei ihrem Parteitag am Wochenende, dass sie den Gestzentwurf nachbessern wolle. SPD-Chef Sigmar Gabriel verteidigte hingegen bei einer Regierungskonferenz den Gesetzentwurf. "Ich finde, wir müssen das offensiv verkaufen", sagte Gabriel.

Kern des Streits ist die Frage, ob und in welchem Umfang für die Rente ab 63 Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden dürfen. Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer, die mit 63 abschlagfrei in den Ruhestand gehen wollen, 45 Versicherungsjahre nachweisen müssen.

Je lockerer mit Zeiten der Arbeitslosigkeit umgegangen wird, desto mehr Menschen haben Anspruch auf die Rente ab 63 und desto teurer wird die Reform. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Nach den Daten der Bundesregierung wäre die Rente ab 63 um ein Drittel günstiger, wenn gänzlich auf die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten verzichtet würde. Derzeit rechnet die Bundesregierung mit Kosten von rund zwei Milliarden Euro jährlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet werden sollen. Ohne diese Anrechnung von Arbeitslosenzeiten könnten pro Jahr knapp 700 Millionen Euro gespart werden. Die Union will die Anrechnung von Arbeitslosengeld I noch aus anderen Gründen begrenzen. Sie fürchtet eine Frühverrentungswelle. Denn mit der großzügigen Anrechnung von Arbeitslosengeld könnten die Arbeitnehmer bereits mit 61 oder 62 Jahren in die Arbeitslosigkeit gehen und danach ihre Rente ab 63 beantragen. Darum fordert die Union eine Stichtagsregelung, die diesen Mechanismus verhindert.

Wie auch aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, waren mehr als die Hälfte der möglichen Nutznießer der Rente ab 63 zwischenzeitlich arbeitslos. Nur knapp 44 Prozent waren durchgehend erwerbstätig.

(mar, qua)
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