Meerbusch Stadt muss Grundschul-Anmeldeverfahren wohl wiederholen

Meerbusch · Die katholische Barbara-Gerretz-Schule in Osterath darf nicht bereits diesen Sommer auslaufen; i-Dötzchen müssen weiterhin an der Schule angemeldet werden können.

 Die Barbara-Gerretz-Schule in Osterath

Die Barbara-Gerretz-Schule in Osterath

Foto: Ulli Dackweiler

Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster festgestellt. Problem: Das Anmeldeverfahren ist bereits abgeschlossen. Nun muss es wohl wiederholt werden. Hintergrund: Eltern hatten gegen den Ratsbeschluss der Schulschließung geklagt. Ein Urteil steht noch aus, ein Termin steht noch nicht fest.

Das OVG urteilte nun, dass keine Fakten geschaffen werden dürfen, bevor das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses befunden hat. Fakten hatte der Stadtrat jedoch bereits geschaffen: Zu diesem Sommer war eine Anmeldung von Grundschülern an der Barbara-Gerretz-Schule nicht mehr möglich. Die Grundschüler wurden auf Eichendorff- und Erwin-Heerich-Schule verteilt.

Nun gilt als wahrscheinlich, dass das OVG der Stadt aufgeben wird, das Anmeldeverfahren zu wiederholen. Genaueres wird in der Urteilsbegründung stehen, die die Münsteraner Richter in den nächsten Tagen der Stadt zustellen werden.

Die Initiative "Rettet Barbara" hatte ein Bürgerbegehren gegen die Schulschließung initiiert. Beim folgenden Bürgerentscheid sprach sich jedoch die Mehrheit der Teilnehmer für die Schließung der katholischen Grundschule aus.

(mrö)
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