Banken droht Flut von Rückforderungen BGH verlängert Verjährung für Rückzahlung von Kreditgebühren

Karlsruhe/ Leverkusen · Gute Nachrichten für Bankkunden: Sie können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite zurückfordern, die sie ab 2004 abgeschlossen haben. Ein Anwalt aus Leverkusen erstritt das Urteil für 2000 Mandanten bundesweit.

Fragen und Antworten zum BGH-Urteil zu Kredit-Bearbeitungsgebühren
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Foto: dpa

Banken müssen nach dem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Flut an Rückforderungen rechnen; die Stiftung Warentest rechnet mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Der Leverkusener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Guido Lenné, zog für 2000 Mandanten bundesweit vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Unstrittig war bislang, das nach der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist Ansprüche, die im Jahr 2011 entstanden waren, noch nicht verjährt sind. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers begründete die Ausdehnung der Verjährungsfrist am Dienstag damit, dass die Verbraucher erst mit den Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte im Jahr 2011 zur Unzulässigkeit solcher Gebühren Klarheit über die Rechtslage hatten und auch erst ab dann klagen konnten. Deswegen gelte die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Betroffene Kunden müssen nun bis Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Im Zweifel müssen sie auch noch vor Jahreswechsel Klage einreichen.

(AFP)
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