Bundesrechnungshof Bund verschwendet Milliarden

Berlin · Alterung, Flüchtlingskrise und der enorme Modernisierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur erhöhen für den Bund die Ausgabenlast erheblich, warnt der Bundesrechnungshof. Verschwendung dürfe sich der Staat umso weniger leisten.

Bundesrechnungshof: Bund verschwendet Milliarden
Foto: Ferl

Die Nullverschuldung im Bundeshaushalt, die so genannte "schwarze Null", ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs trügerisch: In Wahrheit drohten erhebliche Ausgabenlasten in der Zukunft auf den Bund zuzukommen, deren Finanzierung nicht automatisch gesichert sei, warnte der Präsident des Rechnungshofs, Kay Scheller, gestern in Berlin. Noch seien die Umstände günstig und die Haushaltslage stabil. "Das darf jedoch nicht über die großen Herausforderungen hinwegtäuschen", sagte Scheller. Schon die Alterung der Gesellschaft, der schlechte Zustand der Verkehrsinfrastruktur und der Finanzbedarf der Länder schränkten die Spielräume des Bundes ein. Nun komme die Flüchtlingskrise hinzu.

Trotz steigender Ausgaben für Flüchtlinge will die Bundesregierung auch in den kommenden Jahren Defizite vermeiden. Der Rechnungshof bestärkte die Regierung darin, das Ziel der "schwarzen Null" auch im Wahljahr 2017 nicht aufzugeben. Er machte aber deutlich, dass dies ohne neue Anstrengungen etwa beim Eintreiben von Steuern immer schwerer möglich sein wird. Allein durch die demografische Entwicklung würden die Lasten des Bundes deutlich steigen. Der Zuschuss zur Rentenversicherung von derzeit 84 Milliarden Euro werde in nur vier Jahren bis 2019 auf fast 98 Milliarden Euro ansteigen.

Bund kalkuiert mit Szenarien von gestern

Hinzu komme, dass die Regierung den Finanzbedarf für Verkehrswege unterschätze. Dafür seien viel mehr Investitionen notwendig als bisher geplant, sagte Scheller. Der Zustand der Straßen sei "besorgniserregend". Die Regierung kalkuliere nur mit dem Erhaltungsniveau von 2010, das reiche aber bei Weitem nicht, um Wohlstand und Wachstum zu sichern. Der Bund habe für den Erhalt der Autobahnen 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2016 eingeplant, der Bedarf liege aber tatsächlich schon bei 3,8 Milliarden Euro, sagte Scheller.

Problematisch sei auch, dass der Bund den Ländern zwar dauernd Geld zusichere, aber nicht die damit verbundenen Aufgaben übernehme. Der Bund könne nicht kontrollieren, was hinterher mit seinem Geld passiere. Auch die ungelöste Euro-Krise und die hohe Zahl der Flüchtlinge würden Risiken bergen.

Um dem entgegenzuwirken, sollte der Bund das ihm zustehende Umsatzsteueraufkommen besser sichern. Der Rechnungshof gehe bei der Umsatzsteuer von "erheblichen Steuerausfällen" in der Internetwirtschaft aus. Wenn ausländische Unternehmen im Internet etwa Musik, Videos, E-Books oder Software an deutsche Abnehmer verkauften, falle zwar in Deutschland Umsatzsteuer an, aber die Finanzbehörden könnten gar nicht kontrollieren, ob die Steuer auch abgeführt werde. "Es ist zu befürchten, dass sich Internetanbieter erst gar nicht steuerlich erfassen lassen", sagte Scheller.

Brücke an der falschen Stelle gebaut

Auch bei den Landwirten lasse sich der Bund Steuereinnahmen von jährlich 200 Millionen Euro entgehen. Denn sie könnten auf ihre Leistungen einen bestimmten Umsatzsteuersatz aufschlagen, die vereinnahmte Steuer dann aber behalten und damit pauschal Steuerbelastungen ausgleichen, die ihnen durch andere Firmen berechnet wurden. Derzeit würden Landwirte so subventioniert. Der Bund müsse daher den Steuersatz anheben.

Der Rechnungshofbericht enthält weitere Beispiele für die Verschwendung von Steuergeld. So hat die Straßenbauverwaltung in NRW einem Bauunternehmen fehlerhafte Vermessungsdaten übermittelt. Beim Ausbau der Autobahn A 2 zwischen Kamen und Hamm kam es daher zu einer Verschiebung der Straße um einen halben Meter. Eine Brücke wurde an der falschen Stelle gebaut. Mehrkosten: 600.000 Euro.

Die Rechnungsprüfer verlangten auch, die ungerechtfertigte Bevorzugung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen abzuschaffen. Dabei handelt es sich um Anteile, die ein Unternehmen an einem anderen hält und die zusammen weniger als zehn Prozent aller Anteile ausmachen. Steuerbefreit sind einbehaltene Gewinne aus diesen Anteilen. Dadurch verzichte der Staat auf Einnahmen von 600 Millionen Euro pro Jahr.

(mar)
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