Düsseldorf EU prüft Beihilfen für Jugendherbergen

Düsseldorf · Die Finanzierung der deutschen Jugendherbergen ist in den Fokus der EU-Kommission geraten. Auslöser ist eine Beschwerde der Hotelkette A&O Hotels and Hostels in Brüssel. Das Unternehmen erklärte, das Deutsche Jugendherbergswerk DHJ erhalte zu Unrecht staatliche Beihilfen. Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bestätigte: "Wir haben eine Beschwerde erhalten." Gestern begründete die Hotelkette ihre Beschwerde in einer Anhörung vor der Kommission. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen. Kommen die Wettbewerbshüter zu dem Entschluss, dass die Beihilfen ungerechtfertigt waren, müsste das DHJ die Zuschüsse zurückzahlen.

Die Finanzierung der deutschen Jugendherbergen ist in den Fokus der EU-Kommission geraten. Auslöser ist eine Beschwerde der Hotelkette A&O Hotels and Hostels in Brüssel. Das Unternehmen erklärte, das Deutsche Jugendherbergswerk DHJ erhalte zu Unrecht staatliche Beihilfen. Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bestätigte: "Wir haben eine Beschwerde erhalten." Gestern begründete die Hotelkette ihre Beschwerde in einer Anhörung vor der Kommission. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen. Kommen die Wettbewerbshüter zu dem Entschluss, dass die Beihilfen ungerechtfertigt waren, müsste das DHJ die Zuschüsse zurückzahlen.

Nach Angaben der Jugendherbergen geht es um rund drei Millionen Euro, die der gemeinnützige Verband jährlich von Bund und Ländern an Zuschüssen bekommt. Diese würden für den Bau und Erhalt der Jugendherbergen eingesetzt unter der Auflage, dass die Einrichtungen zur politischen Jugendarbeit genutzt würden, betonte Bernd Dohn, Hauptgeschäftsführer des DJH. Bundesweit gehören 513 Einrichtungen zum DJH. Zum jährlichen Umsatz von bis zu 180 Millionen Euro tragen die rund vier Millionen Übernachtungsgäste und die etwa 2,2 Millionen Mitglieder bei. Schulklassen, Vereine und immer mehr Familien kommen in den Einrichtungen unter.

Die Beschwerde richte sich auch nicht gegen diese Gäste, sondern an Alleinreisende in Großstädten, die beispielsweise eine Messe besuchen. Die machen rund vier bis fünf Prozent der 10,2 Millionen Übernachtungen im Jahr aus, sagt Dohn. "Diese Übernachtungen gehen über den Satzungszweck hinaus, werden aber auch als solche ausgewiesen und mit dem normalen Satz versteuert", erklärte Dohn. "Wir entsprechen in keiner Weise der Hotellerie, sondern leisten jugendpolitische Arbeit, in Bereichen, wo kein kommerzieller Anbieter hinkommt." Dohn betonte, sollte die EU die Zuwendungen verbieten, müssten auch andere Beihilfen künftig genau untersucht werden.

(RP)
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