EuGH-Urteil für Fluggesellschaften Emissionsrechtehandel ist zulässig

Luxemburg · Die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels auf Fluggesellschaften ist zulässig. Die ab Januar für alle in Europa startenden und landenden Airlines geltende Zwangsabgabe auf das Treibhausgas CO2 verstoße nicht gegen die "Souveränität von Drittstaaten", verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg.

Zur weiteren Begründung hieß es, die Abgaben müssten nur Airlines bezahlen, die sich "physisch im Hoheitsgebiet" der EU befinden. Flugzeuge, die die EU nur überfliegen, müssten demnach keine Zertifikate kaufen. (Az: C-366/10)

Gegen die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels hatten der US-Luftfahrtverband und drei große US-Fluggesellschaften geklagt. Ihrer Ansicht handelt es sich bei den Emissionszertifikaten unter anderem um eine nach internationalem Recht unzulässige Gebühr auf Treibstoff.

Der EuGH wies dies nun ebenfalls zurück. Es sei denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate sogar einen Gewinn erzielen könne.

(AFP)
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