Düsseldorf Letztes Störfeuer für die Metro-Pläne

Düsseldorf · Vor der Eintragung der Aufspaltung ins Handelsregister muss der Konzern unerwartet noch eine Hürde nehmen.

Auf dem Weg zur geplanten Aufspaltung hat der Handelskonzern Metro eine wichtige Hürde genommen, aber seine Ziele noch nicht voll erreicht. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf können zwar mehrere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Entscheidung der Hauptversammlung, den Konzern zu teilen, eine Eintragung ins Handelsregister nicht mehr verhindern. Ob dies aber auch für sogenannte Feststellungsklagen gilt, mit der zwei Aktionäre gegen die Wirksamkeit des Spaltungsvertrages vorgehen, konnte der sechste Zivilsenat am OLG aus formalen Gründen nicht entscheiden. Das muss nun ein Richter am Amtsgericht tun. Experten gehen allerdings davon aus, dass dieser Register-Richter zugunsten der Metro entscheiden wird, nachdem das OLG schon angedeutet hat, dass es die Klagen für unbegründet hält. In dem Spaltungsvertrag geht es um die Details, wie der heutige Konzern aufgeteilt wird.

Formal hat der Register-Richter nun das letzte Wort. Und so bleibt das Fazit: Es gibt ein letztes Störfeuer für die Metro-Pläne. Binnen drei Wochen muss das OLG den Beteiligten den Beschluss von gestern schriftlich mitteilen. Vorher wird es möglicherweise auch keine Entscheidung beim Registergericht geben. Ob der Richter/die Richterin dort eine Frist einhalten muss, war gestern unklar.

Die kleine Hängepartie könnte theoretisch zumindest den Zeitplan der Metro ein wenig nach hinten verschieben. Geplant ist, vom jetzigen Konzern die künftige Metro - das sind das Großhandelsgeschäft (Cash & Carry) und die SB-Warenhauskette Real - abzuspalten und die alte Metro in die Ceconomy umzutaufen. Dieser Teil soll das Elektronikhandelsgeschäft umfassen, derzeit im Wesentlichen die Media-Saturn-Holding mit den Ketten Media-Markt und Saturn. Vor dem Start am Aktienmarkt muss noch ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, eine Roadshow steht an, ebenso die Festlegung des Emissionspreises und die Zuteilung der Aktien. Das Zuteilungsverhältnis beträgt 1:1 - für jede Stammaktie der jetzigen Metro gibt es eine zusätzliche Stammaktie des Lebensmittelhändlers. Zehn Prozent der Anteile an der neuen Metro liegen bei der Ceconomy.

Die Verantwortlichen der Metro gaben sich gestern nach der Verhandlung betont zuversichtlich: ""Wir erwarten den Börsengang der künftigen Metro Mitte Juli", erklärte Konzernchef Olaf Koch, der von einem Meilenstein sprach. "95 Prozent der Ernte" seien eingefahren, sagte Metro-Anwalt Andreas Austmann.

Das juristische Verfahren auf dem Weg zur Spaltung ist wegen des Streits mit mehreren Aktionären indes hoch kompliziert. Vorausgegangen sind eingangs erwähnte Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklagen mehrerer Aktionäre, unter anderem der Investmentgesellschaft Convergenta des Media-Markt-Gründers Erich Kellerhals. Diese Klagen liegen beim Landgericht Düsseldorf. Das OLG hatte gestern zunächst "nur" darüber zu entscheiden, ob sie die Freigabe der Eintragung ins Handelsregister verhindern könnten. Die Freigabe wiederum hatte die Metro beantragt, um möglichst schnell die Aufspaltung und die Notierung der neuen Metro und der Ceconomy an der Börse vorantreiben zu können.

Die weiteren Aussichten der Kläger: Nach einer Eintragung ins Handelsregister könnten Kellerhals und Co. nur noch Schadenersatz fordern, aber die Teilung nicht mehr rückgängig machen. Egal, zu wessen Gunsten das Landgericht Düsseldorf dann entscheiden würde - der Gegner könnte beim OLG in Berufung gehen. Da dort erneut der sechste Zivilsenat entscheiden müsse, dürfe man davon ausgehen, dass dort wieder die Metro gewinnen würde, heißt es in Handelskreisen. So oder so bliebe dem Verlierer die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof anzurufen. Bis zu dessen Entscheidung könnten allerdings noch einige Jahre vergehen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort