Berlin Mehr Paare wählen Steuerklasse IV

Berlin · Wegen des höheren Netto-Gehalts steigt der Anspruch auf das Elterngeld.

Die Zahl der Eheleute, die sich für die Steuerklasse IV entscheiden, hat sich zwischen 2011 und 2015 auf knapp 76.000 verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Das sind allerdings weniger als 0,5 Prozent der insgesamt 20 Millionen steuerpflichtigen Ehepartner. Mehr als 99 Prozent bevorzugen dem Papier zufolge weiterhin die Steuerklassen III/V, die dem besser verdienenden Partner ein erheblich höheres Netto-Gehalt verspricht. Dagegen sinkt das Netto-Einkommen des geringer verdienenden Partners durch die Klasse V drastisch. Dies ist in 90 Prozent aller Fälle die Ehefrau.

Bei einem Bruttojahresgehalt für den Ehemann von 48.000 Euro und von 24.000 Euro für die Ehefrau würde ihr Netto-Gehalt in Klasse IV um 2.872 Euro pro Jahr höher ausfallen als in Steuerklasse V, heißt es in der Antwort. Wegen des höheren Netto-Einkommens in Klasse IV wäre ihr Anspruch auf Elterngeld um 140 Euro monatlich höher als in der "schlechten" Klasse V. Ihr Krankengeld stiege um 243 Euro und das Arbeitslosengeld um 149 Euro.

Das so genannte Faktorverfahren mit der Klasse IV würde die Gleichstellung von Frauen erheblich voranbringen, so die Grünen. "Leider ist es weitgehend unbekannt", sagte Finanzexpertin Lisa Paus. "Wir fordern, das Faktorverfahren zum Regelverfahren für die Besteuerung von Ehepartnern zu machen."

(mar)
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