Düsseldorf Portigon muss 1,3 Millionen an Kommunen zahlen

Düsseldorf · Im Zinswetten-Skandal bekamen Übach-Palenberg und Kreuztal recht. Dagegen verlor Ennepe-Ruhr vor Gericht.

In der Prozesslawine um Zinswetten gegen Kommunen hat die WestLB-Nachfolgerin Portigon zwei Verfahren verloren. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die WestLB-Nachfolgerin zur Zahlung von rund 870 000 Euro an die Stadt Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg) und 419 000 Euro an die Stadt Kreuztal im Kreis Siegen-Wittgenstein. Dagegen muss der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Million Euro an Portigon zahlen. Zwei weitere Klagen der Ruhrgebiets-Städte Oer-Erkenschwick und Hattingen wurden noch nicht entschieden.

Die drei Urteile von gestern sind bereits die Nummern zehn bis zwölf, die allein bei der achten Kammer am Düsseldorfer Landgericht getroffen wurden. Und sie werden nicht die letzten sein. In jedem Einzelfall geht es um Zinswetten, bei denen die damalige WestLB und Kommunen aus NRW als Wettgegner auftraten. Bei diesen sogenannten Swaps handelte es sich um Wetten auf die Entwicklung von Zinsen, mit denen Kommunen bei gutem Verlauf viel Geld verdienen konnten – und bei schlechtem viel verlieren.

Das allein ist noch nicht verboten. Aber: Die WestLB hat die Städte und Gemeinden nicht ausreichend darüber informiert, dass sie selbst Wettgegner war und dass die Kunden schlechte Chancen hatten, diese Wetten gegen den Markt zu gewinnen. Viele Kommunen fühlten sich über den Tisch gezogen. Sie klagten gegen die Bank (wie gegen die Deutsche Bank und andere). Da die WestLB Mitte 2012 aufgelöst wurde, muss nun die Rechtsnachfolgerin Portigon Verpflichtungen aus den Geschäften übernehmen.

Wie die 1,3 Millionen aus den Zinswetten gegen Übach-Palenberg und Kreuztal. Dass der Ennepe-Ruhr-Kreis umgekehrt etwa eine Million Euro an Portigon zahlen muss, liegt daran, dass er unter dem Strich bei allen gemachten Swap-Geschäften insgesamt Geld verdient hat – unabhängig davon, dass auch in diesem Fall die Verantwortlichen von den damaligen WestLB-Beratern nur unzulänglich über die Risiken der Geschäfte und die Rolle der Bank informiert worden sind.

Der Streitwert bei den Klagen, die gestern verhandelt wurden, liegt bei weit mehr als 50 Millionen Euro. Diese Zahl ist aber nicht identisch mit den Entschädigungssummen, die die Verlierer der Klagen zahlen müssen, sondern sie steht für den Marktwert der Papiere, um die es bei dem Streit geht. Insofern ist es nur ein momentaner Wert, der zu einem anderen Zeitpunkt schon wieder anders ausehen kann, weil die Marktwerte schwanken.

(RP)
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