Präsident des Bundeskartellamts "Gegen Facebook können wir vorgehen"

Düsseldorf · Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, warnt im Interview mit unserer Redaktion vor der Marktmacht der Digitalkonzerne. Und er verteidigt die genaue Prüfung des Bayer-Monsanto-Deals.

 Die Facebook-Startseite durch eine Lupe betrachtet.

Die Facebook-Startseite durch eine Lupe betrachtet.

Foto: dpa, tha pzi scg

Herr Mundt, in 2017 verhängte das Bundeskartellamt nur Bußgelder in Höhe von rund 60 Millionen Euro, etwas weniger als in 2016 mit 124 Millionen Euro und erst recht als in 2014 mit 1,1 Milliarden Euro. Sind die Wettbewerbshüter zahm geworden?

Mundt Nein, wir hatten in 2017 nicht weniger Durchsuchungen als in den Vorjahren. Wir haben auch wieder zahlreiche neue Hinweise auf Kartelle erhalten. Allerdings hat es uns eine Gesetzeslücke in den vergangenen beiden Jahren schwer gemacht, unsere Verfahren voranzutreiben. Unternehmen konnten sich einem Bußgeld entziehen, indem sie sich einfach umstrukturierten. Und gerade weil wir von dieser Ausweichmöglichkeit wussten, haben wir manche Verfahren zunächst zurückgestellt. Mitte des Jahres ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen endlich in diesem Punkt geändert worden. Nun haften Konzerne als Ganzes für ein Kartellvergehen. Damit war die Wurstlücke geschlossen, wie die Öffentlichkeit das Problem in Anlehnung an das Tönnies-Verfahren ja genannt hatte.

Was ist die wichtigste Herausforderung des Kartellamtes im nun beginnenden Jubiläumsjahr 60 Jahre nach Gründung?

Mundt Aktuell ist die wichtigste Aufgabe sicherlich, auch in der digitalen Welt für wirklichen Wettbewerb zu sorgen. Unsere vorläufige Einschätzung zu Facebook kurz vor Weihnachten zeigt, wohin die Richtung geht: Wir haben dem Unternehmen mitgeteilt, dass wir es für marktbeherrschend halten. Und wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet als möglichen Missbrauch von Marktmacht. Die Nutzer müssen hinnehmen, dass Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts wissen.

"Eine funktionierende Marktwirtschaft basiert darauf, dass sich Unternehmen gegenseitig Konkurrenz machen": Andreas Mundt.

"Eine funktionierende Marktwirtschaft basiert darauf, dass sich Unternehmen gegenseitig Konkurrenz machen": Andreas Mundt.

Foto: dpa, fg sab fg

Kann man einem kostenlosen Dienst überhaupt in das Geschäft reinreden?

Mundt Der ist ja nicht wirklich kostenlos, die Kunden zahlen faktisch mit ihren Daten. Auf der einen Seite steht mit dem sozialen Netzwerk eine vermeintlich kostenlose Dienstleistung, auf der anderen Seite stehen attraktive Werbeplätze, deren Wert gerade deshalb so hoch ist, weil Facebook über riesige Mengen personalisierter Daten verfügt. Dabei muss sich Facebook an die Regeln und Gesetze halten. Das Kartellrecht verbietet es, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt. Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert. Dann entscheiden wir, was zu tun ist. Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich zu einer anderen Praxis. Oder vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten.

Facebook kann das als aus den USA gesteuertem Konzern doch egal sein.

Mundt Abgesehen davon, dass Facebook auch eine deutsche Tochter hat, gilt im Kartellrecht das sogenannte Auswirkungsprinzip. Gegen einen Verstoß können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt. Wir führen regelmäßig auch Verfahren gegen ausländische Unternehmen.

Sie gingen mit mehreren Entscheidungen auch gegen den Ticketvermarkter CTS Event vor.

Mundt CTS Eventim ist auch ein Beispiel für eine mächtige Plattform, in diesem Fall beim Ticketvertrieb in Deutschland. Netzwerkeffekte und der Vorsprung gegenüber anderen beim Zugang zu Daten verstärken oft die Marktposition bei solchen Geschäftsmodellen. CTS Eventim betreibt ein Ticketsystem. Darauf sind Veranstalter und Vorverkaufsstellen bei ihrem Vertrieb angewiesen, weil CTS einen Marktanteil von 60 bis 70 Prozent hat. Die Übernahme der Veranstaltungs-Agentur Four Artists haben wir deshalb untersagt, damit das Unternehmen nicht die Kontrolle über weitere große Ticketkontingente bekommt. Außerdem hat CTS Exklusivvereinbarungen mit seinen Geschäftspartnern getroffen, d.h. diese mussten ihre Tickets ausschließlich über CTS Eventim vertreiben oder gar nicht. Das haben wir ebenfalls untersagt, damit künftig auch noch Tickets über Wettbewerber verkauft werden können.

Kann dem Kunden nicht egal sein, wie viele Unternehmen nun mit Tickets handeln?

Mundt Also da treffen wir ja den Kern des Ganzen. Eine funktionierende Marktwirtschaft basiert darauf, dass sich Unternehmen gegenseitig Konkurrenz machen. Das sorgt für Innovation, bessere Qualität und günstige Preise.

Dem Verdacht auf überhöhte Preise gehen Sie auch bei Lufthansa und Eurowings nach.

Mundt Wir haben Kontakt zur Deutschen Lufthansa aufgenommen. Wir wollen erst einmal herausfinden, ob und wie die Preise nach dem Ende von Air Berlin und dann auch von Niki tatsächlich gestiegen sind. Dann wollen wir wissen, wie die Tarife berechnet werden. Und dann werden wir entscheiden, ob wir ein Verfahren einleiten.

Was halten Sie vom Trend, dass Unternehmen wie Amazon immer häufiger auf die Person zugeschnittene Preise machen?

Mundt Wir beobachten die Entwicklung genau. Das Konzept von individualisierten Preisen für jeden Einzelnen widerspricht einem funktionierenden Markt, wie wir ihn kennen. Bisher orientieren Unternehmen ihre Preise an der Zahlungsbereitschaft aller Kunden oder der von bestimmten Kundengruppen. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage gerät durcheinander, wenn sich die Preise künftig an der unterschiedlichen Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit Einzelner orientieren.

Und was halten Sie von Best-Preis-Garantien im Internet?

Mundt Auch die können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. In unseren Fällen geht es um Vereinbarungen einer Plattform mit Händlern, die über die Plattform Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Wir haben z.B. Amazon davon abgebracht, die Online-Händler auf dem Amazon-Marketplace dazu zu verpflichten, stets bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten zu müssen. Der Händler konnte auf einer anderen Plattform dann keinen niedrigeren Preis als bei Amazon setzen. Das ist eine Best-Preis-Klausel, die dem Verbraucher schadet. Die Händler zahlen ja auch eine hohe Provision an Amazon, die eingepreist wird. D.h. auf anderen Plattformen hätte es viel preiswerter sein können. Ein ähnlich gelagertes Problem haben wir bei Buchungsplattformen wie HRS oder booking.com adressiert.

Im Internet werden die Preise zunehmend von Algorithmen bestimmt. Sehen Sie darin ein Problem?

Mundt Ob die Preissetzung unmittelbar von Menschenhand oder mittelbar, berechnet durch eine Software, erfolgt, ist zunächst einmal egal. Für beides ist das dahinterstehende Unternehmen verantwortlich. Bewusste Preisabsprachen sind selbstverständlich auch unter Einsatz von IT verboten. Ein Problem könnte aber darin liegen, wenn Wettbewerber ihren jeweiligen Verkaufssystemen einprogrammieren, immer genauso teuer zu sein wie die Konkurrenz. Wozu führt dies? Das ist nur ein Beispiel für eine neue Frage mit der wir uns in Zukunft befassen müssen.

Sie haben Sektorunterschungen zu Vergleichsportalen und zu Smart-TVs eingeleitet, um mögliche Verstöße untersuchen zu können. Brauchen Sie nicht die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen bei dieser neuen Art des Verbraucherschutzes?

Mundt Der einzelne Verbraucher kann sich gerade in der digitalen Welt nur schwer gegen verbotene Praktiken oder unzureichende Informationen wehren. Also ist es gut, dass wir seit diesem Jahr ganze Märkte zum Schutz der Verbraucher durchleuchten dürfen. Wenn wir so Rechtsverstöße aufdecken, halte ich es auch für sinnvoll, dass der Gesetzesgeber darüber nachdenkt, uns mit Eingriffsbefugnissen in diesem Bereich auszustatten, um beobachtete Schädigungen von Verbrauchern dann auch abstellen zu können.

Kommen wir zu anderen Themen. Wie bewerten Sie, dass die Deutsche Telekom plant, mit dem Regionalversorger EWE mehr als eine Milliarde Euro für ein Glasfasernetz in großen Teilen von Nordwestdeutschland zu bauen?

Mundt Diese Kooperation wird auch kartellrechtlich zu prüfen sein. Wenn sie dazu führt, dass es mit dem Bau von Glasfaserleitungen in dieser Region schneller vorangeht, ist das natürlich zu begrüßen. Dennoch müssen wir uns mit den möglichen wettbewerblichen Auswirkungen befassen.

Wundert es Sie, dass die Europäische Union die Übernahme von Monsanto durch Bayer so lange prüft und sich nun bis Ende Januar Zeit nehmen soll?

Mundt Nein, es war damit zu rechnen, dass sich die EU dieses Vorhaben sehr genau anschaut. Ich halte das auch für richtig. Immerhin handelt es um zwei große Unternehmen auf einen sehr komplexen Markt, in dem es um sehr viele verschiedene Pflanzenschutzmittel und Saatgut-Angebote geht. Die Marktabgrenzung bei diesen Geschäften ist sehr schwierig. Da ist Sorgfalt wichtiger als Tempo.

Könnte sich die EU noch leisten, den Deal zu verbieten, nachdem er nun schon vor anderthalb Jahren angekündigt wurde.

Mundt Natürlich bleibt die Kommission in ihrer Entscheidung frei. Sie prüft das Fusionsvorhaben nach den geltenden Regeln und Fristen. Die Anmeldung des Vorhabens ist ja erst lange nach der öffentlichen Ankündigung erfolgt. Vorher konnte die Kommission noch gar nicht prüfen.

Wird das Bundeskartellamt die Übernahme des Düsseldorfer Stromkonzerns Uniper durch die finnische Fortum prüfen?

Mundt Sollte es dazu kommen, sehe ich sehe dieses Verfahren eher in Brüssel. Aber es gibt da noch keine Entscheidung.

Widerspricht es nicht dem freien Markt, dass Eon als Verkäufer von Uniper 1,5 Milliarde Euro an Strafe zahlen muss, falls Fortum nicht zum Zuge kommt. Das schließt ja andere Interessenten aus.

Mundt Das ist eine sehr spannende Fragestellung, aber wir sehen da im Moment keinen Handlungsbedarf.

Gegen den Düsseldorfer Bekleidungskonzern P&C und den Kleidungshersteller Wellensteyn verhängten Sie elf Millionen Euro an Geldbuße, weil P&C sich an eine Preisvorgabe gehalten hatte. Musste P&C den Löwenanteil der Buße zahlen, weil das Unternehmen sogar noch Konkurrenten angeschwärzt hatte, die sich an die Preisvorgabe nicht gehalten hatten?

Mundt Nein, die Höhe von Bußgeldern hängt vor allem von der Art und der Schwere eines Verstoßes ab aber auch vom Umsatz der jeweiligen Unternehmen. Nicht selten gibt es Hersteller, die ihren Händlern vorschreiben wollen, zu welchen Preisen sie die Ware verkaufen sollen. Verboten ist das bereits seit den 70er Jahren. Und das Verbot ist auch richtig, schließlich trägt der Händler oft das Risiko. Wir wollen sicherstellen, dass die Verbraucher auch vom Wettbewerb unter den Händlern profitieren. Händler sollten sich da auf keine Vereinbarung mit den Herstellern einlassen, sonst kann es sein, dass sie ebenfalls gesetzwidrig handeln.

Die Fragen stellte Reinhard Kowalewsky.

(rky)
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