Bundeskriminalamt ermittelt Verdächtiger Telekom-Hacker in London festgenommen

Wiesbaden · Das Bundeskriminalamt kann im Zuge der Angriffsserie auf das Netzwerk der Telekom offenbar einen Fahndungserfolg verbuchen. Ein Verdächtiger wurde in Großbritannien festgenommen.

 Das Netz der Telekom wurde im November 2016 angegriffen.

Das Netz der Telekom wurde im November 2016 angegriffen.

Foto: rtr, DR/joh

Der 29 Jahre alte Brite wurde am Mittwochmittag an einem Londoner Flughafen von Einsatzkräften der britischen National Crime Agency festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW und der Staatsanwaltschaft Köln erlassenen europäischen Haftbefehls.

Die Ermittlungen werden durch das Bundeskriminalamt (BKA) geführt, das in enger Kooperation mit den britischen Behörden die Festnahme des Beschuldigten in England vorbereitet hatte. Beamte des Bundeskriminalamtes sind vor Ort in die weiteren Ermittlungen eingebunden.

Dem Briten wird versuchte Computersabotage in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Er wird verdächtigt, Ende November 2016 eine Angriffskampagne gegen Internetzugangsrouter durchgeführt zu haben, wodurch mehr als eine Million Kunden der Telekom ihren Internetanschluss nicht mehr nutzen konnten.

Die Folge waren unter anderem Ausfälle von Internet- und Telefoniediensten der betroffenen Anschlüsse. Ziel der Angriffswelle soll gewesen sein, die Router zu übernehmen und in ein vom Beschuldigten betriebenes Bot-Netz zu integrieren. Das Bot-Netz soll der Beschuldigte im Darknet gegen Entgelt für beliebige Angriffsszenarien angeboten haben.

Bei einem Bot-Netz handelt es sich um eine Vielzahl infizierter und miteinander verbundener Geräte, die für großangelegte Cyberangriffe, Malwareverteilungen und ähnliche Straftaten genutzt werden. Bei dem bundesweiten Angriff Ende November 2016 gegen die Internetzugangsrouter handelt es sich um eine Gefährdung kritischer Kommunikationsinfrastrukturen. Aus diesem Grund war das Bundeskriminalamt mit den Ermittlungen befasst.

Die Deutsche Telekom arbeitete von Beginn an mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Technische Unterstützung leistete zudem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei der Analyse der verwendeten Schadsoftware.

Die erfolgreiche Verhaftung innerhalb kürzester Zeit nach Tatbegehung ist das Ergebnis einer engen internationalen Kooperation deutscher, britischer und zypriotischer Strafverfolgungsbehörden unter Beteiligung von Europol und Eurojust.

Das Gesetz sieht für eine vollendete Computersabotage im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Die Strafe kann aufgrund des Versuchs gemildert werden. Die Staatsanwaltschaft Köln will nun die Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland beantragen.

(maxk)
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