Weihnachtsmärkte Bereits nach einem Glühwein drohen Strafen für Autofahrer
Erfurt · Wer noch autofahren muss, sollte sich am Glühweinstand zurückhalten. Bereits nach der ersten Tasse kann der Blutalkohol den heiklen Wert von 0,3 Promille überschreiten, warnt der Tüv Thüringen.
Der Alkoholwert im Blut richtet sich auch nach Körpergewicht und Alkoholgehalt des Getränks. Doch 0,3 Prozent sind leichter erreicht, als mancher glaubt. Mit dieser Konzentration kann der Autofahrer bei einem Unfall oder einer Fahrauffälligkeit bestraft werden.
Glühwein verliert durch das Erhitzen am Weihnachtsmarkt seine alkoholische Wirkung nicht. Das passiert erst bei 78 Grad Celsius, so der Tüv. Diese Temperatur werde von den meisten Durchlauferhitzern aber nicht erreicht.
Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen für Ersttäter ein einmonatiges Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Als Straßenverkehrsgefährdung gilt gewöhnlich ein Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille. Dann drohen Führerscheinentzug, drei Punkte und bis zu 3000 Euro Strafe oder sogar Gefängnis.
Fahranfänger in der Probezeit dürfen die Null-Promillegrenze nicht überschreiten. Sie müssen auch bei weniger als 0,3 Promille mit 250 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.