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Weeze Bürgerbegehren soll für unzulässig erklärt werden

Weeze · Die Weezer Verwaltung will das Bürgerbegehren gegen den Volksbank-Einzug ins Rathaus für unzulässig erklären. Das teilt die Gemeinde im Vorfeld der entscheidenden Ratssitzung am 8. April mit. Man habe sich auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sowie eines renommierten Anwaltsbüros gestützt, teilte Bürgermeister Ulrich Francken mit.

Als Grund für die Ablehnung des Bürgerbegehrens nennt Francken, dass die Initiatoren versäumt hätten, auf die Vorteile der Maßnahme zu verweisen, zum Beispiel den Einbau eines Aufzugs, die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen, die Sanierung der Glasfront etc. Außerdem werde die Gemeinde einen neuen kundenorientierten Bürgerservicebereich bekommen.

„Wir sind sehr enttäuscht“, bekannte Barbara Naus (SPD), eine der Organisatoren des Bürgerbegehrens. „Wenn ich Herrn Francken an sein Versprechen erinnere, dass er das Bürgerbegehren nicht an Formalien scheitern lassen möchte, kann ich nur sagen: Er hat sein Wort nicht gehalten.“ Francken habe offenbar nicht mit der starken Resonanz der Bürger auf das Begehren gerechnet. Rund anderthalbtausend Weezer hatten unterschrieben. Barbara Naus und ihre Mitstreiter wollen allerdings nicht klein beigeben. „Wir werden juristischen Rat suchen.“

Verwundert zeigt sich auch die Initiative „Mehr Demokratie“, die sich gestern mit dem Schreiben der Verwaltung beschäftigte. „Wir halten die Argumentation der Gemeinde für abwegig“, sagt Thorsten Sterk, Sprecher der überparteilichen Organisation. Es gehe bei der Fragestellung nur darum, ob eine Bank einziehen soll oder nicht.

Was den Städte- und Gemeindebundes angehe, so sei wohlbekannt, dass dieser in NRW „eine sehr restriktive Haltung gegenüber Bürgerbegehren“ einnehme. Bürgerbeteiligung werde dort als eine Art Störfaktor betrachtet. „In anderen Bundesländern, zum Beispiel Hessen, ist man da viel weiter.“

(RP)
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