Krefeld Höchstspannungsleitung: Klage ist formuliert

Krefeld · Die Klage des Stadtverbands der Krefelder Kleingärtner und des Gartenbauvereins Tackheide gegen die Bezirksregierung Düsseldorf nimmt Gestalt an.

Mit Datum 20. September legten die Anwälte Ulrich Stirken, Matthias Teipel und Jan Kellers dem Verwaltungsgericht ihre Anfechtungsklage samt Antrag auf aufschiebende Wirkung (liegt der RP-Redaktion vor) bis zur Entscheidung in der Hauptsache vor.

Zum Hintergrund: Die Firma Amprion will eine 380 Kilovolt Höchstspannungsleitung bauen. Für diese Vorhaben läuft ein Planfeststellungsverfahren. Befürworter und Kritiker konnten ihre Positionen bereits darlegen. Alle Beteiligten warten auf den so genannten Planfeststellungsbeschluss. Die Kleingärtner in Tackheide und auch die Stadt Krefeld wollen die Höchstspannungskabel in die Erde verlegt wissen. Amprion will aus Kostengründen eine Freileitung bauen.

Dazu müssten neue, höhere Masten errichtet werden. Um diese Arbeiten vorzubereiten und den Untergrund zu untersuchen, will Amprion die Kleingärten vorab betreten. Weil dem Netzbetreiber dazu das Einverständnis der Kleingärtner fehlt, hat die Bezirksregierung in einem Verwaltungsakt eine so genannte Duldungsverfügung erlassen. Demnach hätte Amprion am 26. September auch ohne Erlaubnis der Eigentümer (Stadt Krefeld) und Pächter die Flächen betreten dürfen.

Dagegen klagen jetzt sowohl Kleingärtner als auch Stadt Krefeld. Das Verwaltungsgericht hat das anstehende Verfahren bereits ans Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig weitergereicht — wahrscheinlich wegen der grundsätzliche Bedeutung für den Ausbau der Stromnetze in Deutschland und, um den Betroffenen den Weg durch die Instanzen zu ersparen.

Die Anwälte argumentieren nun, dass die Duldungsverfügung der Bezirksregierung rechtswidrig sei und die Kläger in ihren Rechten verletze. Das Planfeststellungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen und eine besondere Eilbedürftigkeit für die Untersuchung der Mastenstandorte nicht zu erkennen. Die Kläger seien vor dem Erlass der Duldungsverfügung noch nicht einmal gehört worden.

(RP)
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