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Mönchengladbach Paar soll Kind zum Missbrauch gezeugt haben

Mönchengladbach · Eine 26 Jahre alte Altenpflegerin aus Mönchengladbach und ein 27-jähriger Metallbauer aus Gelsenkirchen sollen allein zum Zweck des sexuellen Missbrauchs ein Kind gezeugt zu haben. Am Montag wurde das Paar vorm Essener Landgericht zu Haftstrafen verurteilt.

Der Vorsitzende Richter spricht von menschlichen Abgründen: Ein Paar aus Nordrhein-Westfalen hat nach Überzeugung des Landgerichts Essen ein Kind gezeugt, nur um es später sexuell zu missbrauchen. Der 27-jährige Mann aus Gelsenkirchen wurde am Montag zu acht Jahren, seine ein Jahr jüngere Partnerin aus Mönchengladbach zu fünf Jahren Haft verurteilt .

Der Mann hatte den gemeinsamen Sohn im Alter von gerade einmal fünf Wochen missbraucht - und dabei sich und den Jungen fotografiert. Aufgefallen war das Unvorstellbare, weil der 27-Jährige ein Foto vom Missbrauch an dem Baby "zum Imponieren" an eine weitere Sexualpartnerin von ihm schickte. Deren Freund alarmierte die Polizei.

Die Mutter des Jungen soll eigens für die Tat von Mönchengladbach nach Gelsenkirchen gefahren sein und die Tat mit angesehen haben. Die beiden Angeklagten hatten sich in einem Internet-Chat für Anhänger von Gewaltsex kennengelernt.

"Die Angeklagten haben einen schutzlosen Säugling zum bloßen Objekt ihrer sexuellen Begierde degradiert und seine Menschenwürde mit Füßen getreten", sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Günter Busold in der Urteilsbegründung. Die Richter hätten im Verlauf des Prozesses in Abgründe menschlichen Handelns und Denkens geblickt, die sie "fassungslos und betroffen machen", so der Vorsitzende.

Die 26-jährige Altenpflegerin und ihr Partner hatten im Prozess beide ein volles Geständnis abgelegt. Dem Gericht lagen außerdem umfangreiche Protokolle der Chat-Sitzungen vor, aus denen die Motivation für die Zeugung des Kindes eindeutig hervorging.

Der fünf Wochen alte Säugling erlitt bei dem Missbrauch keine körperlichen Verletzungen. Die Richter gehen derzeit nicht davon aus, dass das Kind psychische Schäden davongetragen hat. Das Kind steht seit der Entdeckung der Tat unter Betreuung des Jugendamts. Die Mutter hatte sich zuletzt noch um das Sorgerecht für ihr Kind bemüht.

Mit dem Urteil für die Frau entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den Mann hatte die Anklagebehörde zehn Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf konkrete Strafanträge verzichtet.

Der Säugling befindet sich zurzeit in Obhut des Jugendamtes Mönchengladbach.

(ila)
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