Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Nach dem Aus für Rot-Rot-Grün Der Weg zu Neuwahlen

Mit dem Scheitern der Sondierungsgespräche über eine Koalition zwischen SPD, Grünen und Linken ist die Möglichkeit von Neuwahlen etwas wahrscheinlicher geworden. Wenn auch noch die jetzt anstehenden Verhandlungen über eine große Koalition aus CDU und SPD scheitern, könnten die Parteien des Landtags als Ausweg aus der Pattsituation Neuwahlen einleiten.

Rot-rot-grüne Sondierungsgespräche gescheitert
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Anders als der deutsche Bundestag hat der nordrhein-westfälische Landtag ein Selbstauflösungsrecht. Artikel 35 Absatz 1 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen aber bestimmt: "Der Landtag kann sich durch eigenen Beschluss auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl."

Das wären nach dem aktuellen Stand 91 Stimmen — der am 9. Mai gewählte Landtag hat 181 Abgeordnete. Da SPD und CDU zusammen über 134 Sitze verfügen, könnten die beiden Volksparteien die Landtags-Auflösung herbeiführen. Zugleich legt Artikel 35 Absatz 3 fest: "Nach der Auflösung des Landtags muss die Neuwahl binnen sechzig Tagen stattfinden." Die konstituierende Sitzung des neuen Landtags findet am 9. Juni statt.

Sollten bis dahin alle weiteren Koalitionsverhandlungen gescheitert sein, und sollte sich das Parlament bereits in seiner ersten Sitzung auflösen, müssten die Bürger in NRW also bis spätestens Sonntag, 8. August, erneut zu den Urnen gerufen werden. Dieser Termin aber liegt mitten in den NRW-Sommerferien (15. Juli bis 27. August). Vor Anfang September dürfte es also kaum zu Neuwahlen kommen.

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