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Umstrittene Dividendengeschäfte Bund und Nordrhein-Westfalen streiten über Steuerschlupflöcher

Berlin · Das Bundesfinanzministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit einer Art Freibrief Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe durch frühere Steuerschlupflöcher ermöglicht zu haben.

 NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD).

NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD).

Foto: dpa, skm tba

"Das Bundesfinanzministerium hat Steueransprüche gesichert und nicht gefährdet", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU). Er reagierte damit auf Kritik des NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD).

Hintergrund sind inzwischen geschlossene Steuerschlupflöcher über umstrittene Dividendengeschäfte — sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen. Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Bund und Länder hatten sich bereits darauf verständigt, dieses Steuerschlupfloch per Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu schließen. Der Bundesfinanzhof hatte die "Cum-Cum-Geschäfte" im August 2015 als unzulässig kritisiert.

Nach einem Bericht des "Handelsblatts" und des "Bayerischen Rundfunks" hat das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben vom 11. November grünes Licht gegeben für die Erstattung von Kapitalertragsteuern. Mögliche Ansprüche von Finanzämtern wegen solcher Cum-Cum-Geschäfte in der Vergangenheit scheinen den Angaben zufolge damit erledigt. Walter-Borjans habe ein Veto gegen die Veröffentlichung des Schreibens eingelegt.

(dpa/jeku)
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