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Salafist Sami A. lebt in Bochum Ex-Leibwächter von Osama bin Laden erhält Sozialleistungen

Düsseldorf · Dem ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden wird in Deutschland Asyl gewährt. Laut Gericht darf er nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Jeden Monat erhält er Hilfsleistungen im vierstelligen Bereich.

1167,48 Euro erhält Sami A. von der Stadt Bochum jeden Monat. So sieht es das Asylbewerberleistungsgesetz vor. Zu entnehmen ist die Zahl der Antwort auf eine kleine Anfrage, welche die AfD Bochum an die NRW-Landesregierung gestellt hat. Eine genaue Aufschlüsselung der Zahlung ist der Antwort nicht zu entnehmen. Empfänger sind Sami A., seine Frau und zwei Kinder. Hinzu kommen weitere Posten. Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister von Bochum, wollte sich zu dem Sachverhalt auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern. Die Bild-Zeitung hatte zuerst über den Fall berichtet.

Sami A. lebt seit mehreren Jahren in Bochum und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Fall von A., der ein enger Vertrauter bin Ladens gewesen soll, beschäftigt deutsche Gerichte bereits seit zehn Jahren und wurde in allen Instanzen verhandelt. Am Ende stand das Ergebnis, dass Sami A. nicht abgeschoben werden kann.

Dabei gilt der Salafist Sami A. nach wie vor als eine zentrale Figur in der deutschen Islamistenszene. Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet ihn mindestens seit 2006. Im Jahr 2001 soll er sich in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan aufgehalten haben. Er selbst bestreitet jeden Kontakt mit der Terrororganisation.

Trotz verschiedener Versuche kann Sami A. laut Gerichtsbeschluss nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werden. Zuletzt wurde das im April 2017 bestätigt. Damals entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW, dass auch die geänderten politischen Umstände in Tunesien nichts an der Gefahr ändern, dass Sami A. dort Folter droht.

"Andere zur Aufnahme des Sami A. bereite oder verpflichtete Länder sind nicht ersichtlich", schreibt die NRW-Landesregierung weiter in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage.

Ob Sami A. auch weiterhin eine terroristische Bedrohung darstellt, beantwortete die Landesregierung in dem Schreiben indes nicht. Zwar wurde die Frage in der kleinen Anfrage gestellt, die Antwort sei jedoch nicht zur Veröffentlichung gedacht, um "lageangepasste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und ggf. weiteren behördlichen Maßnahmen", nicht zu behindern, heißt es.

(ham)
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