Dormagen Rat diskutiert Weisungsrecht für kommunale Aufsichtsräte
Dormagen · Die Gesellschaftsverträge der städtischen Gesellschaften sollen schon länger geändert werden, da es Regelungs- und Anpassungsbedarf gibt.
Jetzt erteilte der Stadtrat einstimmig den Auftrag, dass die vorgesehenen Änderungen der Gesellschaftsverträge (evd, SVGD und Dormagener Sozialdienst gGmbH) und Satzungen (Technische Betriebe, Eigenbetrieb) in den nächsten Sitzungen der betroffenen Gremien beraten werden. Anschließend sollen die Ergebnisse bis Jahresende dem Hauptausschuss und dem Rat neu vorgelegt werden. "Das ist heute nur der Auftakt", wies Beigeordnete Tanja Gaspers auf die Beratung in den Fachgremien hin.
Bei den Änderungen geht es unter anderem um Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, Öffentlichkeit der Sitzungen, Willensbildung und Zustandekommen von Beschlüssen sowie Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung.
Zum Punkt "Weisungsrecht des Rates" ging es im Stadtrat um die Auswirkungen der Änderung. Zentrums-Fraktionsvorsitzender Hans-Joachim Woitzik betonte: "Das heiß dann auch, dass der Stadtrat die Aufsichtsräte anweisen kann, wie sie in den Gremien entscheiden sollen." Namentlich nannte er die SVGD und die evd. Wie der Erste Beigeordnete Robert Krumbein bestätigte, sei das nichts Dormagenspezifisches: "Die vom Rat entsandten Mitglieder können im Zweifel über einen Ratsbeschluss gebunden werden." Woitziks Nachfrage nach Auskunftsmöglichkeiten über nicht geheimhaltungspflichtige Themen beantwortete Bürgermeister Erik Lierenfeld: "Am Ende der nicht-öffentlichen Sitzungen wird darüber gesprochen und festgelegt, was öffentlich ist und was nicht."