Anklage gegen Fahrer in Düsseldorf Bahnunfall wegen Schlaf-Apnoe?

Düsseldorf · Atemstillstände während des Nachtschlafes haben im August vergangenen Jahres indirekt zu einem schweren Verkehrsunfall in Oberkassel geführt. Seinerzeit ist ein Rheinbahnfahrer mit einem Zug der U74 nahezu ungebremst gegen zwei Autos geprallt, drei Menschen wurden verletzt.

 Bei dem Unfall gab es drei Verletzte.

Bei dem Unfall gab es drei Verletzte.

Foto: Emily Senf

Die Anklage gegen den Bahnfahrer (63) geht jetzt von fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung aus: Der Mann sei durch die Folgen seiner Schlaf-Apnoe fahruntüchtig gewesen - und habe die Anzeichen dafür ignoriert. Das Amtsgericht prüft den Fall am Donnerstag (1. Dezember, 9.15 Uhr) im Saal 1.113.

Der Fahrer war mit der Stadtbahnlinie U74 auf der Fahrt Richtung Belsenplatz morgens an der Luegallee in Höhe Barbarossaplatz mit den zwei wartenden Autos kollidiert. Allein an den beiden Autos sollen damals Schäden von 22.000 Euro entstanden sein. Zusätzlich wurden beide Fahrer aber auch verletzt. Ein 45-jähriger Autofahrer erlitt bei der Karambolage eine Prellung an der Hand, eine 52-jährige Fahrerin musste wegen einer Brustkorbprellung und eines Knalltraumas, das sie erlitt, als der Airbag in ihrem Wagen auslöste, ärztlich behandelt werden. Auch der jetzt angeklagte Bahnfahrer wurde damals leicht verletzt.

Ihm wird nun angelastet, er habe die Folgen seiner Schlaf-Apnoe, die an jenem Morgen zu einem fatalen Sekundenschlaf geführt habe, "bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen", so die Anklage. Dafür solle er nun 2400 Euro Strafe zahlen. Immerhin würde ein Fahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeuges während der Fahrt einschläft oder einnickt, stets deutliche Zeichen von Ermüdung an sich wahrnehmen.

Der Fahrer will die per Strafbefehl verhängte Geldstrafe nicht akzeptieren. Mit seinem Einspruch erzwingt er nun den öffentlichen Prozess beim Amtsgericht.

Tatsächlich gelten Atemstillstände während des nächtlichen Schlafes als Auslöser für erhöhte Tagesmüdigkeit, was sogar zu Einschlafzwang führen kann. War der Bahnfahrer also bei voller Fahrt entlang der Luegallee eingenickt, weil er aufkommende Müdigkeit sträflich ignoriert hatte? Und war er nur deshalb mit dem tonnenschweren Rheinbahnzug auf die an der Kreuzung wartenden Autos geprallt? Beides wertet die Staatsanwaltschaft zulasten des 63-jährigen Fahrers. Der schließlich nicht unter Narkolepsie leide, einer neurologisch bedingten Schlafkrankheit, bei der ein Sekundenschlaf auch ohne Vorwarnung auftreten könne.

Es ist nicht das erste Mal, das im Zusammenhang mit einem Rheinbahn-Unfall Schlafapnoe zum Thema wird: Am Tag vor Weihnachten 2010 war der Fahrer eines Linienbusses auf der Uerdinger Straße eingenickt, der Bus ungebremst aufs Rheinufer zugesteuert. Ein Baum stoppte den Bus neben der Theodor-Heuss-Brücke, der Fahrer und 24 Fahrgäste wurden dabei teils schwer verletzt. Der Fahrer berief sich auf regelmäßig bestandene Gesundheitsprüfungen und darauf, von den nächtlichen Atemstillständen nichts gewusst zu haben. Ein zunächst eingeleitetes Strafverfahren gegen ihn war nach zwei Jahren schließlich eingestellt worden.

(RP)
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