IDR-Skandal in Düsseldorf Elbers zahlt 10.000 Euro

Düsseldorf · Düsseldorfs Oberbürgermeister Dirk Elbers nimmt das Angebot der Staatsanwaltschaft an, das gegen ihn laufende Verfahren wegen der Annahme von Geschenken der Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Das sind die Immobilien der IDR
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Zu einem Prozess wird es somit nicht kommen. Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Elbers und weiteren 38 städtischen Bediensteten, darunter auch Amtsleiter angeboten, die Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen Geldauflagen einzustellen. Mit 10.000 Euro ist die Auflage von Elbers die höchste. Bei den Ermittlungen ging es um Kisten mit Champagner und Wein, Kalender und Rheinturm-Jahreskarten, die der damalige Chef der IDR vor Weihnachten an einen Kreis von mehreren hundert Personen verschickt haben soll.

Ermittelt wurde schließlich nur gegen städtische Bedienstete, die IDR-Aufsichtsräte, die ebenfalls Geschenke bekommen haben sollen, blieben außen vor. Es ging auch um Reisen und Partys, die die IDR finanziert haben soll. Im Fall von Elbers wurde ihm seinen Angaben zufolge vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010 drei Kisten mit je sechs Flaschen Champagner angenommen zu haben.

Der Wert soll insgesamt bei etwa 750 Euro liegen. Deshalb kritisierte der OB in einer persönlichen Erklärung die Geldauflage als "unangemessen hoch". Damit werde auch in keiner Weise der Tatsache Rechnung getragen, dass er die umfangreichen Ermittlungen bei der IDR, bei denen auch die Geschenke aufgedeckt worden waren, persönlich initiiert habe und "stets alles in meiner Macht stehende getan habe, um die Aufklärung des gesamten Sachverhalts herbeizuführen".

Er betonte, die Auflage pünktlich zu zahlen, bedauerte jedoch, dass die Zahlung auf Weisung der Staatsanwaltschaft nicht einer sozialen Einrichtung in Düsseldorf zu Gute kommt. Zu seiner Entscheidung, die Geldauflage anzunehmen, sagte Elbers : "Vor uns liegen wichtige Aufgaben, denen ich mich lieber mit meiner ganzen Kraft zum Wohle der Stadt widmen will, als mich auf eine juristische Auseinandersetzung über die Frage einzulassen, ob es einem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender einer städtischen Tochter erlaubt ist, zu Weihnachten Präsente anzunehmen." Die Stadtverwaltung und er persönlich hätten aus den Vorgängen um die IDR Lehren gezogen.

(dr)
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