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Düsseldorf Esprit muss Arena weiter sponsern

Düsseldorf · Der Modekonzern muss nach einem Urteil des Landgerichts seinen Vertrag bis 2019 erfüllen und bleibt Namensgeber des Stadions.

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Foto: dpa, dna htf

Im Streit mit der Stadt um die kostspielige Namensgebung für die städtische Multifunktionsarena hat das Modelabel Esprit gestern beim Landgericht die erwartete Niederlage erlitten. Demnach muss die Firma weiterhin namensgebender Sponsor für die Sportstätte bleiben. Eine Klage des Unternehmens auf vorzeitigen Ausstieg aus einem entsprechenden Vertrag mit der Stadt wiesen die Richter in scharfer Form als "unwirksam" zurück. Sie bezeichneten die Klage als "nicht schlüssig" und sogar "außerhalb jeglicher rechtlicher Realitäten". Damit muss Esprit den mit jährlich 900 000 Euro dotierten Namensgebungsvertrag bis 2019 erfüllen — und für 2013 sogar noch fast 450 000 Euro nachzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In ihrem 16-Seiten-Urteil hat die 6. Kammer für Handelssachen unter Vorsitz von Richter Rolf Siepe mit Kritik an der Esprit-Klage nicht gespart. Die Modefirma hatte sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, nachdem ihr Logo beim Eurovision Song Contest (ESC) im Mai 2011 für die Dauer der TV-Übertragung von der Fassade getilgt worden war. Angeblich habe OB Dirk Elbers kurz danach mit dem Esprit-Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen, die Stadt würde im Gegenzug auch einen vorzeitigen Rückzug von Esprit aus dem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen dulden. Gekündigt hatte die Modefirma den Vertrag aber erst Anfang 2013. Dazu hatte das Unternehmen längst kein Recht mehr, so die Richter, weil dies "keine Kündigung in angemessener Frist" darstelle. Ergänzend trug Esprit vor, man werte die angebliche "Hinhaltetaktik und Ignoranz" der Stadt als weiteren "wichtigen Grund", um das Vertragsverhältnis nun vorzeitig zu beenden. Die Richter dazu: "Das rechtfertigt nicht ansatzweise eine Kündigung". Denn OB Elbers habe ja keinen Anlass für eine fristlose Kündigung gegeben. Er sei in damaligen Gesprächen nicht mal formell für die Arena-Eigner aufgetreten.

Unter dem Strich hat das Gericht, wie bereits zuvor in einer mündlichen Verhandlung über den Fall, keines der Argumente von Esprit auch nur teilweise gelten lassen. Schlimmer noch: Die Richter bezeichneten die Vorträge, Darstellungen, Auslegungen und Folgerungen der Anwälte des Unternehmens als "nicht mal ansatzweise ersichtlich", als "völlig unerheblich" und als "kaum noch rechtlicher Einordnung zugänglich".

Entsprochen hat das Landgericht lediglich der Gegenklage der Stadt auf die Nachzahlung von noch offenen Esprit-Geldern in Höhe von 446 250 Euro für das vergangene Jahr. Gegen das Urteil kann das Modelabel jetzt noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Der Streitwert ist bisher mit "bis 1,5 Millionen Euro" beziffert.

(RP)
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