Düsseldorf Gericht verteidigt "Dügida"-Beschlüsse

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf steht wegen seiner Entscheidungen rund um die "Dügida"-Demonstrationen schwer in der Kritik. Zu Unrecht, sagt der Präsident Andreas Heusch.

 Andreas Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts, verteidigt die Entscheidungen rund um die "Dügida"-Demonstrationen.

Andreas Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts, verteidigt die Entscheidungen rund um die "Dügida"-Demonstrationen.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Dem Verwaltungsgericht wird derzeit eine ungewohnte Aufmerksamkeit zuteil. Die Beschlüsse rund um die "Dügida"-Aufzüge haben bei vielen Menschen Unverständnis ausgelöst und zu massiver Kritik am Gericht und Präsident Andreas Heusch geführt. Der Geschäftsführer des NRW-Zentralrats der Juden sagte, er sei "mehr als entsetzt" über die Entscheidung, dass "Dügida" an einer Moschee vorbeiziehen durfte - obwohl die Polizei dies untersagen wollte. Die Tageszeitung "taz" unterstellte Heusch gar eine "christlich-konservative Abendlandfixierung" - und spekulierte über einen Einfluss des Präsidenten auf die Beschlüsse: "Rechts vor links", war der Artikel überschrieben.

Präsident Heusch wies die Vorwürfe gestern zurück. "Solche Kritik muss man aushalten können", sagte er beim Jahrespressegespräch des Gerichts, bei dem "Dügida" das bestimmende Thema war. Heusch fügte hinzu: "Sie würde mir nähergehen, wenn an der Sache was dran wäre." Die im Grundgesetz geschützte und geforderte Unabhängigkeit der Richter gelte auch innerhalb des Gerichts. "Ich hüte mich davor, auch nur einmal einem Richter zu sagen, wie er entscheiden darf, oder seine Entscheidung zu bewerten." Das Gericht sei ans Recht gebunden - unabhängig davon, ob man Beifall bekomme.

Insgesamt fünf Mal hat sich das Gericht bereits in Eil-Verfahren mit Fragen rund um "Dügida" befasst. Zunächst sah es im Aufruf von Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) zur Gegendemonstration eine Verletzung von dessen Neutralitätspflicht - das Oberverwaltungsgericht kassierte die Entscheidung. Drei Mal untersagte die für das Versammlungsrecht zuständige 18. Kammer - der Heusch nicht angehört - anschließend der Polizei, "Dügida" mit Auflagen zu versehen. Zuletzt lehnte sie eine Beschwerde von Gegendemonstranten ab, denen die Polizei den Weg zu ihrer Kundgebung verwehren wollte. Das Oberverwaltungsgericht kassierte auch diesen Beschluss.

Die Richter betonten gestern, dass das Verwaltungsgericht in allen Fällen über konkrete Sachverhalte entschieden habe und nicht über "Dügida" allgemein. In die drei Entscheidungen gegen die Polizei-Auflagen etwa seien nur die Begründung der Polizei sowie die Beschwerde der "Dügida"-Anmelderin eingeflossen. Was sich sonst auf den Demonstrationen abspielte, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Ob das Polizeipräsidium die Auflagen möglicherweise schlecht begründet hat, wollten die Richter nicht kommentieren.

In jedem Fall, so Richter Carsten Günther, profitiert "Dügida" von den großen Freiheiten, die das Bundesverfassungsgericht Anfang der 80er Jahre Demonstrationen in Urteilen zur Friedensbewegung zugesprochen hat. Dazu gehöre auch das Recht auf Provokation. "Die Demokratie mutet uns einiges zu." Die Entscheidungen müsse man unabhängig vom politischen Inhalt sehen. "Sie waren nie Pro-,Dügida', sondern immer Pro-Versammlungsfreiheit", so Günther.

Dügida in Düsseldorf: Gegendemonstranten in der Überzahl
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Teilnehmerschwund bei dritter"Dügida"-Demo in Düsseldorf

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Foto: dpa, fpt

Möglicherweise wird sich das Gericht schon in den kommenden Tagen erneut mit "Dügida" befassen müssen: Die Polizei will der Demonstration erneut Auflagen erteilen, unter anderem will sie die Route an der Moschee an der Adersstraße untersagen. Im Polizeipräsidium hofft man, dass die Begründung diesmal vor Gericht Bestand hat. Das erste Mal argumentierte die Polizei mit konkreten Vorwürfen gegen "Dügida"-Teilnehmer, die in den vergangenen Wochen gesammelt wurden, von Schmährufen vor der Moschee bis zu Gewalt gegen Polizeikräfte.

(RP)
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