Debatte um Meinungsfreiheit oder Loyalität Juristen streiten über Feuerwehr-Skandal

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Elbers hat zehn Feuerwehrleute beurlaubt, die sich bei Facebook negativ über Einsparungen geäußert haben. Experten sind allerdings geteilter Ansicht, ob Meinungsfreiheit oder Loyalität mehr Gewicht hat.

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Foto: Düsseldorf Marketing & Tourismus

Die Suspendierung von zehn Feuerwehrleuten durch ihren Dienstherrn OB Dirk Elbers hat unter Juristen und Arbeitnehmervertretern ein geteiltes Echo hervorgerufen. Elbers hatte die Feuerwehrleute suspendiert, weil einer auf einer Facebook-Seite im Internet angedeutet hatte, Brände im Rathaus weniger engagiert zu bekämpfen. Die anderen neun hatten auf der Internet-Seite den "Gefällt-mir"-Knopf gedrückt und damit Zustimmung signalisiert. Ursache für den Ärger der Feuerwehr-Leute ist ein Streit um nicht bezahlte Überstunden der Jahre 2001 bis 2005. Die Stadt lehnt die Zahlung ab, weil der Anspruch verjährt ist, andere Städte haben das Geld bezahlt.

"Auch ein Beamter darf sich nicht wie die Axt im Walde benehmen"

"Prinzipiell hat natürlich auch ein Beamter das Recht auf freie Meinungsäußerung", sagte Günter Isemeyer, Sprecher der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in NRW. "Das gilt auch in sozialen Netzwerken", so der Gewerkschafter. Es komme allerdings immer auf die genaue Äußerung und den Kontext an. Dennoch warnte er, jemanden "wegen einer solchen Geschichte zu suspendieren, könnte wie das Schießen mit der Kanone auf Spatzen sein".

Grundsätzlich sieht das auch der Deutsche Beamtenbund (DBB) so. "Ein Beamter hat die gleichen Rechte auf Meinungsfreiheit, die jedem Bürger in der Bundesrepublik zustehen. Es gibt da keine Einschränkungen, weil jemand für den Staat arbeitet", sagte Britta Ibald vom Beamtenbund in Berlin. Allerdings schränkte sie ein: "Es ist die Frage, ob es sich bei den Facebook-Kommentaren wirklich um Meinungsäußerung im eigentlichen Sinne handelt." Beamte seien zu einem respektvollen Umgang mit ihrem Dienstherren verpflichtet. "Auch ein Beamter darf sich nicht wie die Axt im Walde benehmen", so Ibald. Beamte dürften, wie andere Arbeitnehmer auch, den Ruf ihres Arbeitgebers nicht beschädigen.

Ist ein Facebook-Kommentar eine öffentliche Äußerung?

Unter Juristen ist die Frage hochumstritten, ob ein Kommentar bei Facebook öffentliche Äußerung, Meinungsäußerung im Sinne des Grundgesetzes oder einfach Privatsache ist. Beamte stehen jedenfalls zu ihrem Dienstherrn in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. "Loyalitätspflicht ist in diesem Verhältnis grundlegend", sagt Nicole Weber, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Beamtenrecht. Keineswegs dürften sie sich herabsetzend gegenüber dem ersten Vertreter der Stadt äußern. Die "Flucht in die Öffentlichkeit" darf der Beamte gerade nicht antreten, weil er damit gegen seine Loyalitätspflichten verstoßen würde. "Eine Suspendierung braucht aber eine entsprechende Begründung und wird üblicherweise im Rahmen eines förmlichen Disziplinarverfahrens verfügt", sagt Weber weiter. Eine Globalschelte sei schlecht und rechtlich nicht haltbar. "Bei jedem Einzelnen muss geprüft werden, welche Pflichtverletzung er begangen hat und ob eine Suspendierung verhältnismäßig ist."

Auch Jacob Joussen, Professor für Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, warnt vor Schnellschüssen. "Dieser rechtliche Bereich ist total unscharf. Insbesondere darüber, was öffentliche und was private Äußerungen in sozialen Netzwerken sind, darüber haben Gerichte immer wieder unterschiedlich entschieden", sagt Joussen. Dabei spiele es aber keine Rolle, ob die Feuerwehrleute selbst einen möglicherweise rufschädigenden Kommentar im sozialen Netzwerk Facebook verfasst oder ob sie diesen lediglich mit dem Symbol für "Gefällt wird" versehen haben, meint Joussen.

(felt)
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