Analyse Neue Klage gegen Helge Achenbach

Düsseldorf · Mit der - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung zu Schadenersatz und Gefängnis ist Kunstberater Achenbach noch lange nicht fertig mit der Justiz. Jetzt will ein früherer Geschäftspartner 1,75 Millionen Euro zurück. Und weitere Verfahren sind anhängig.

Helge Achenbach am Tag des Urteils im Landgericht Essen
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Helge Achenbach am Tag des Urteils

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Wieder einmal steht sein Name auf der Terminliste im Düsseldorfer Landgericht. Aber Helge Achenbach wird wohl nicht anwesend sein, wenn am 27. August die 8. Zivilkammer über seine Angelegenheiten verhandelt. Nicht nur, weil er seit über einem Jahr in der Essener Justizvollzugsanstalt sitzt. Sondern auch, weil sich bei Zivilverfahren meist nur Anwälte streiten.

In diesem Fall sind es die Anwälte von Bernd Viehof, Kunstsammler und einst mit seinen Brüdern und der Unternehmerfamilie Droege Achenbachs Gründungspartner der Sammlung Rheingold. Er fordert ein Darlehn zurück, dass er Achenbach im Jahr 2013 gewährt hat. In fünf Raten waren damals 1,725 Millionen Euro an Achenbach überwiesen worden. Der hatte im Gegenzug seine Anteile an der Rheingold-Sammlung an Viehof übereignet und ihm als weitere Sicherheit drei Oldtimer überlassen.

So lief der Fall Helge Achenbach
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Auf diese Autos - einen Mercedes Benz 300 SL, einen Ferrari 365 GTB/4 Daytona und einen Ferrari 512 BBi - erhebt aber seit geraumer Zeit ein anderer Anspruch: Marc d'Avoine, Insolvenzverwalter mehrerer Achenbach-Firmen. Denn nach den Büchern war Achenbachs "State of the Art AG" Eigentümer der Fahrzeuge. Der Insolvenzverwalter will sie deshalb haben, um sie zu verkaufen und den Erlös den Gläubigern zugute kommen zu lassen. Die Herausgabe lehnt Viehof unter Berufung auf das Darlehn ab, das er seinerseits nach Achenbachs Verhaftung gekündigt hatte.

Helge Achenbach wiederum will die geforderten 1,75 Millionen Euro nicht zahlen - weil die von ihm gestellten Sicherheiten diesen Betrag deutlich überstiegen, und weil Viehof sie schließlich auch nicht herausgebe. Bernd Viehof hat die Oldtimer eingelagert. Jetzt soll das Gericht entscheiden, ob er sie behalten muss.

Die Zivilkammer soll aber auch über eine Schadenersatzklage Bernd Viehofs urteilen, 118 770 Euro fordert der Sammler nämlich noch, weil Achenbach ihm beim Kauf einer Skulptur von Tony Cragg und einer Sammlung von Papierarbeiten des Malers Georg Baselitz (zusammen rund 4,1 Millionen Euro) eine zu hohe und nicht vereinbarte Vermittlungsprovision berechnet habe.

Nicht vereinbarte Vermittlungsprovisionen sind das Schlüsselwort im Fall Achenbach. Wegen solcher Aufschläge bei Geschäften mit dem verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht und dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer hatte ihn das Landgericht Essen unter anderem wegen Betrugs zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat über die von Achenbach eingelegte Revision noch nicht entschieden.

Helge Achenbach als Zeuge vor Gericht
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Achenbach sagt als Zeuge aus

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Von Betrug ist auch in einer Strafanzeige die Rede, die von der Vibro Art, der Firma der vier Viehof-Brüder, bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erstattet wurde, zudem hat die Sammlung Rheingold, deren Geschäftsführer Achenbach einst war, ihn wegen Untreue angezeigt. Die Ermittlungen dort laufen noch. Ihr Ergebnis wird sich nach Einschätzung von Juristen aber kaum auf Achenbachs Strafurteil auswirken. Mit nach eigenen Angaben einer Million Euro hat die Vibro Art einen vergleichsweise geringen Schaden. Der des verstorbenen Berthold Albrecht addiert sich zu mehr als 20 Millionen Euro.

Zur Erstattung dieser Summe an Berthold Albrechts Erben war Achenbach bereits im Januar von einer Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts verurteilt worden. Auch gegen diese Entscheidung geht Achenbach vor. Im November wird das Oberlandesgericht über seine Berufung entscheiden.

Den Schaden, den er mit nicht vereinbarten und verdeckten Provisionen beim Kunsthandel mit dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer angerichtet hatte, hatte Achenbach bereits vor seiner Verhaftung ausgeglichen. Den Milliardär hatte Achenbach als Geschäftsführer der Kunstberatung der Berenberg Bank beraten. Als die Bank von dem Geschäftsgebaren ihres Partners erfuhr, hatte sie sich von Achenbach getrennt und den Betrag von ihm verlangt, den sie Boehringer zurückerstattet hatte. Der belief sich auf rund 1,1 Millionen Euro, und es heißt, die habe Achenbach nur aufbringen können, indem er sich das Geld lieh, auf dessen Rückgabe nun Bernd Viehof klagt.

Ob und wie viel Geld die Kläger bekommen können, liegt nicht allein an den Richtern. Seit der Insolvenzverwalter die Hoheit über die Unternehmenskonten hat und die Albrecht-Familie sein Privatvermögen pfänden ließ, ist bei Achenbach nicht mehr viel zu holen.

(RP)
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