Düsseldorf Raucherprozess um Friedhelm Adolfs: Gericht lädt Zeugen

Düsseldorf · Im Streit um die Kündigung des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs will das Düsseldorfer Landgericht nun zwölf Zeugen vernehmen. Sie sollen am 11. Januar auch zu einer möglichen Beeinträchtigung durch Zigarettengeruch im Treppenhaus befragt werden.

Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz
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Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz

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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Zudem will die Zivilkammer demnach klären, ob Geruchsbelästigungen in dem Haus auch auf mögliche Feuchtigkeitsschäden im Keller zurückgehen könnten.

Der Rechtsstreit um den Rauswurf des Rauchers aus seiner Wohnung beschäftigt die Gerichte bereits seit mehr als zwei Jahren. Das Amts- und das Landgericht Düsseldorf hatten zunächst einer Räumungsklage der Vermieterin gegen Adolfs statt gegeben. Rauchen in der eigenen Wohnung sei zwar erlaubt, Raucher müssten aber möglichst verhindern, dass der Zigarettenrauch in den Hausflur gelangt, befand das Landgericht. Dies habe Adolfs versäumt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob dieses Urteil jedoch im vergangenen Februar mit der Begründung auf, dass das Treppenhaus kein Raum für den Daueraufenthalt von Mietern sei. Beeinträchtigungen für Mitbewohner müssten daher besonders nachhaltig sein, um eine Wohnungskündigung zu rechtfertigen. Seit der Karlsruher Entscheidung ist nun wieder das Landgericht Düsseldorf mit dem Rechtsstreit befasst. Zu dem Verhandlungstermin am 11. Januar ordnete das Gericht das persönliche Erscheinen von Adolfs an.

(AFP)
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