Düsseldorf Tödlicher Unfall auf Kniebrücke: Verursacher darf weiter fahren

Düsseldorf · Auch Verkehrserziehung hat Grenzen: Mehr als drei Jahre nach einem Unfall auf der Rheinkniebrücke, bei dem ein 38-jähriger Ferrari-Fahrer zu Tode kam, wäre ein Fahrverbot gegen den Unfallfahrer (42) jetzt unsinnig. So entschied gestern das Landgericht, hob einen 60-Tage-Fahrstop gegen den Berufskraftfahrer auf, bestätigte aber dessen Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

 Die Polizei hatte den Unfall auf der Kniebrücke aufwendig nachgestellt, um die Sichtverhältnisse in jener Nacht zu klären.

Die Polizei hatte den Unfall auf der Kniebrücke aufwendig nachgestellt, um die Sichtverhältnisse in jener Nacht zu klären.

Foto: Paul esser

Der Angeklagte erhoffte mit der Berufung die Aufhebung des Fahrverbots. Der Familienvater fürchtete, er würde dann seinen Job verlieren. Und dann wäre auch seine Ratenzahlung von insgesamt 20 000 Euro an die Opferfamilie gefährdet.

Zu schnell war der 42-Jährige in der verregneten Mainacht 2012 auf der Kniebrücke unterwegs gewesen, aber gerast sei er nicht. Mit dieser Ansicht stand er aber im Widerspruch zu drei Gutachtern. Sie hatten - auch nach einer Überprüfung der Sichtverhältnisse am Unfallort zur Unfallzeit - erklärt, der Angeklagte müsse mit seinem Lieferwagen fast doppelt so schnell gefahren sein, wie die nachts erlaubten 60 km/h. Und bei Tempo 60 hätte er den ungebremsten Aufprall auf einen liegengebliebenen Ferrari-Sportwagen und dessen dunkel gekleideten Fahrer vermeiden können.

Rheinkniebrücke: Polizei rekonstruiert tödlichen Unfall
13 Bilder

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Einen Menschen durch so grobe Fahrlässigkeit getötet zu haben, brachte dem Angeklagten beim Amtsgericht zunächst 18 Monate Bewährungsstrafe, ein zweimonatiges Fahrverbot und die Auflage ein, die Familie des Ferrari-Fahrers mit monatlich 400 Euro zu unterstützen. Zusätzlich, sagte er gestern, musste er nach der detailgenauen Prozess-Aufklärung des Aufpralls aber auch in psychiatrische Behandlung, weil er die Bilder der Unfallnacht nicht mehr losgeworden sei. Jetzt noch den Job als Berufskraftfahrer zu verlieren, seine Familie zu gefährden, zugleich die Zahlung an die Opferfamilie, fand sein Anwalt in der Berufung "nicht gerechtfertigt". Dem folgten die Richter. Der "Denkzettel-Charakter" eines Fahrverbots sei hier nach drei Jahren unsinnig.

(RP)
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