Prozess Trecker-Willi begeht Unfallflucht

Düsseldorf · Eine Fahrerflucht mit 6 km/h nach einem Unfall – das kann nicht klappen. Das erfuhr Ende 2009 auch der stadtbekannte Altmetall-Sammler mit dem Spitznamen "Trecker-Willi".

 Mit seinem Traktor tuckert Trecker-Willi fast täglich durch die Stadt. Im November soll er mit einer Straßenbahn kollidiert und geflüchtet sein.

Mit seinem Traktor tuckert Trecker-Willi fast täglich durch die Stadt. Im November soll er mit einer Straßenbahn kollidiert und geflüchtet sein.

Foto: Busskamp

Eine Fahrerflucht mit 6 km/h nach einem Unfall — das kann nicht klappen. Das erfuhr Ende 2009 auch der stadtbekannte Altmetall-Sammler mit dem Spitznamen "Trecker-Willi".

Nach einer Kollision mit einer Straßenbahn an der Elisabethstraße soll er versucht haben, mit seinem motorgedrosselten Traktor-Gespann über die Bilker Allee zu flüchten. Auch ohne Verfolgungsjagd wurde er wenig später gestellt. Gegen einen Strafbefehl über 300 Euro legte er anschließend aber Einspruch ein. Doch zum Prozess beim Amtsgericht ist er gestern nicht erschienen.

Fast täglich unterwegs

Auch mit 85 Jahren ist "Trecker-Willi" fast täglich in der Stadt unterwegs, sammelt mit seinem grünen Traktor samt Anhänger (Höchsttempo 6 km/h) Altmetall, Holz, Kartons. Am 6. November gegen 15.30 Uhr soll er aus Unachtsamkeit mit seinem Traktor-Gespann aber einer Bilker Bahn in die Quere gekommen sein.

Der Schaden durch Schrammen im Lack- und im Blechkleid der Bahn soll bei mehr als 500 Euro liegen. Statt anzuhalten, habe "Trecker-Willi" den Bahnfahrer aber beschimpft: "Halt's Maul, du Schwein" — und Gas gegeben. Bis er an der Bilker Allee von Polizisten mühelos eingeholt werden konnte.

Der schriftliche Strafbefehl über 300 Euro erging wegen Unfallflucht und Beleidigung. Nach dem Einspruch des 85-Jährigen wollte ein Richter die Vorwürfe gestern prüfen. Aber von "Trecker-Willi" war zum Prozesstermin nichts zu sehen, die Anklagebank blieb leer. Wie in solchen Fällen üblich, wurde sein Einspruch verworfen, die Geldstrafe damit fällig. Es sei denn, "Trecker-Willi" könnte nachweisen, dass er gestern durch Krankheit oder andere, gewichtige Umstände am Kommen gehindert war. Dann müsste das Verfahren neu angesetzt werden.

(RP)
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