Erkelenz Wie die Umsiedler entschädigt werden

Erkelenz · Sehr viele Menschen waren am Mittwochabend in die Keyenberger Mehrzweckhalle gekommen: Sie wollten erfahren, wie die Entschädigungspraxis von RWE Power aussieht. Sie müssen in Zukunft ihre Häuser für den Tagebau aufgeben.

 Die Menschen müssen ihre Häuser – unter anderem in Keyenberg – für den Tagebau Garzweiler II aufgeben. Wie werden sie entschädigt?

Die Menschen müssen ihre Häuser – unter anderem in Keyenberg – für den Tagebau Garzweiler II aufgeben. Wie werden sie entschädigt?

Foto: Günter Passage

Die Fragen waren vielfältig, die am Mittwochabend in Keyenberg gestellt wurden: Mit wie viel Geld dürfen Umsiedler rechnen, die ihr Haus für den Braunkohlentagebau aufgeben müssen? Wie werden Mieter entschädigt? Und welche Anreize gibt es für Vermieter, im künftigen Umsiedlungsort wieder Mietobjekte zu bauen? Mal stellten die Antworten zufrieden. Mal sorgten sie für Unmut. Und mal erhielten die künftigen Erkelenzer Umsiedler die Zusage, dass für sie nach einer Antwort gesucht wird.

Eine frühzeitige Grundinformation über Entschädigungen, die RWE Power an Hausbesitzer und Mieter bei der Umsiedlung von Keyenberg, Ober- und Unterwestrich, Berverath sowie Kuckum zahlt, hatte sich der Bürgerbeirat gewünscht. Gleich nach der Standortwahl am vergangenen Sonntag — die Mehrheit entschied sich für Erkelenz-Nord — wollten sich die rund 1600 betroffenen Menschen mit dem nächsten schweren Thema auseinandersetzen. Sehr viele von ihnen waren in die Mehrzweckhalle in Keyenberg gekommen. Informiert wurden sie dort von der Bezirksregierung Köln sowie RWE Power. Zuvor aber hatte Hans-Willi Peters, der Sprecher des Bürgerbeirates, eine Bitte an diejenigen, die für eine neue Heimat bei Schwanenberg und nicht bei Erkelenz-Nord votiert hatten: "Ich hoffe, viele von Ihnen werden sich bei der Haushaltsbefragung Anfang 2013 trotzdem für eine Umsiedlung in der Gemeinschaft entscheiden."

Umsiedlung ab 2016

Für die Umsiedler läuft alles auf das Jahr 2016 zu. Dann soll mit der Umsiedlung begonnen werden. Mit ihnen werden bis dahin das Aussehen und die Lage des neuen Ortes beraten. Auch wird der Braunkohlenplan für die Orte zuvor beschlossen. Dieser definiert unter anderem die Fläche des neuen Ortes, die zeitlichen Abläufe und wer als Umsiedler gilt. Und: Er legt den Umsiedlungsstart (2016) fest. Das ist wichtig, weil für Betroffene ab dem Zeitpunkt eine Reihe allgemeiner, in der Vergangenheit festgelegter Regelungen zur Entschädigung gilt. "Hinzu werden ortsspezifische Regelungen kommen, die wir miteinander festlegen werden", sagte Elisabeth Mayers-Beecks von RWE Power. Diese betreffen beispielsweise die Grundstücksvergabe und den Zukauf, Beratungsangebote und Bodenwerte.

Im Rheinischen Braunkohlenrevier ist festgelegt, in welchen Schritten RWE Power und Hausbesitzer über Immobilienverkauf und Entschädigung beraten. Zwischen der Bestandsaufnahme, dem Wertgutachten und dem Verkauf vergehen Monate. "Nehmen Sie sich Zeit. Wir werden Sie nicht hetzen", versprach Mayers-Beecks. Diese Zeit werden die meisten wohl auch benötigen, ist das Thema — auch aufgrund vieler möglicher Zulagen — doch sehr komplex, wie sich Mittwoch in Keyenberg zeigte. Bürgermeister Peter Jansen griff die Komplexität auf und verwies auf die Beratungsmöglichkeiten, die nicht nur RWE bietet: "Wenn Fragen und Probleme auftauchen, können Sie sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden."

(RP/ac)
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