Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben
EILMELDUNG
Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben

Hückeswagen Swaps - die Stadt obsiegt zu 100 Prozent

Hückeswagen · Die Stadt Hückeswagen hat gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen weiteren großen Sieg gegen die Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) errungen. Allerdings ist das Kapitel "Swaps" wohl immer noch nicht endgültig geschlossen.

 Kann die Stadt auf einen Geldregen hoffen?

Kann die Stadt auf einen Geldregen hoffen?

Foto: DPA-Grafik

Die Stadt Hückeswagen erhält auch die restlichen 1,35 Millionen Euro plus Zinsen - zusammen schätzungsweise 1,6 Millionen Euro - von der EAA zurück. Das entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Köln. In dem Prozess der Stadt gegen die so genannte Bad Bank der WestLB gaben die Richter der Schloss-Stadt nun zu 100 Prozent Recht und bestätigten damit auch deren Auffassung, dass sie durch die WestLB falsch beraten worden war.

Die Stadt hatte von 2005 an - unter dem damaligen Bürgermeister Uwe Ufer und auf Rat der Landesregierung - kommunale Kredite mit Swap-Geschäften verknüpft. Ziel dieser hoch spekulativen Geschäfte war es, weniger Zinsen für die Kredite zahlen zu müssen. Das hatte bis 2008 auch funktioniert. Denn zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis vom Euro zum Schweizer Franken aus Sicht der Stadt gut - und auf diesem Währungsverhältnis basiert das Swap-Geschäft. Mit der Wirtschaftskrise kam aber die Wende: Der Euro sank spürbar im Verhältnis zum Schweizer Franken, die Stadt rutschte in die Verlustzone - vorerst nur auf dem Papier.

Erstinstanzlich hatte das Landgericht Köln im März 2013 der Stadt bereits zu 94 Prozent Recht gegeben. Die restlichen sechs Prozent waren mit der Begründung, sie seien verjährt, allerdings abgewiesen worden. Gegen das Urteil waren beide Seiten in Berufung gegangen.

Bürgermeister Dietmar Persian zeigte sich erleichtert, nachdem ihm die Münchener Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die die Stadt in diesem Prozess vertritt, die Nachricht vom Sieg vor dem OLG überbracht hatte: "Damit ist ein weiterer Schritt getan, um den Schaden von rund 21,5 Millionen Euro, der aus dem angeblichen Zinsmanagement der WestLB drohte, endgültig abzuwenden."

Aus Sicht der Kanzlei ist das Urteil "besonders erfreulich". "Das OLG Köln hatte bereits in der mündlichen Verhandlung dem Versuch der EAA eine Absage erteilt, sich durch die Flucht in die Verjährung den Folgen der Fehlberatung durch die WestLB zu entziehen", heißt es in einer Pressemitteilung. "Hier hat sich die Entscheidung der Stadt gelohnt, die Angelegenheit nicht auszusitzen, sondern die Zahlungen an die EAA frühzeitig einzustellen", wird darin Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck zitiert. Für die Verweigerung der Zahlungen infolge eines Zurückbehaltungsrechts komme es nicht auf die Frage einer Verjährung an, argumentierte er.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn das OLG Köln hat wegen der "grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit" Revision zugelassen. Stadtkämmerer Bernd Müller geht daher davon aus, dass die EAA diesen Schritt gehen wird und sich beide Seiten am Bundesgerichtshof (BGH) wiedersehen werden. Ein endgültiges Urteil wird daher dieses Jahr wohl nicht mehr gesprochen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort