Kaarst Fluglärm-Gegner: Antrag ist nicht genehmigungsfähig

Kaarst · Nach sechs Tagen ist die Anhörung zur Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens zu Ende gegangenen. Die Städte Kaarst, Meerbusch, Ratingen und die Bürgerinitiativen erklärten zum Abschluss, dass die Erörterung, die seit dem 13. Februar in der Düsseldorfer Messehalle 1 gelaufen war, nach ihrer Auffassung an mehreren Punkten gezeigt habe, dass der Antrag des Flughafens nicht genehmigungsfähig sei.

Sie fordern deshalb in einer gemeinsamen Erklärung den Verkehrsminister auf, den Antrag abzulehnen. Nach Beratung von rund 13.000 Einzeleinwendungen kommen sie zu dem Schluss, dass keine überzeugenden Gründe für eine Erweiterung der Kapazitäten vorliegen - außer "reine Profitinteressen des Flughafens". Der Vorsitzende des Vereins Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller, erklärt dazu: "Es liegt nicht einmal eine Verkehrsprognose vor, in der der Flughafen den behaupteten Mehrbedarf zu begründen versucht."

Es sei auch klargeworden, dass der Flughafen einen hinsichtlich der maximalen Flugbewegungen bewusst unbestimmten Antrag vorgelegt habe und zugleich die Auswirkungen "kleinrechnet", so Kindsmüller weiter. "Experten haben nachgewiesen, dass ein Flugbetrieb mit 60 Bewegungen pro Stunde unweigerlich zu weiteren Verspätungen in der Nacht führen muss, da die technische Kapazität im Zweibahnbetrieb bei maximal 60 Starts und Landungen in der Stunde limitiert ist", stellt Werner Kindsmüller fest.

(NGZ)
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