Prozess um schwere Körperverletzung Eine Kölner Karnevalsparty mit fatalen Folgen

Köln · Ein 32-Jähriger hat einen 24-Jährigen am Rosenmontag in einer Kölner Kneipe so schwer verletzt, dass er heute auf einem Auge fast blind ist. Am Mittwoch kam es zum Prozess vor dem Kölner Landgericht.

 Justizgebäude in Köln

Justizgebäude in Köln

Foto: Hauser

Rosenmontag 2015: David K. (alle Namen geändert) ist mit seinen Kumpels zum Feiern nach Köln gekommen. Die Truppe tanzt in der Kölner Kneipe "Flotte" am Zülpicher Platz. Plötzlich schlägt Sebastian P., den die Gruppe nicht kennt, David K. ein Kölschglas ins Gesicht. Der heute 24-Jährige hat Schnittwunden im ganzen Gesicht, eine Scherbe verletzt sein rechtes Auge — so schwer, dass er mehrere Operationen durchstehen muss und Ärzte ihm eine künstliche Linse einsetzen müssen. David K. hat auf dem Auge heute nur noch eine Sehstärke von fünf Prozent.

Sebastian P. muss sich am Mittwoch wegen schwerer Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der 32-Jährige legt ein Geständnis ab. Seine Verteidigerin verliest eine Erklärung für ihn. "Es tut ihm unsagbar leid", sagt sie. "Es war relativ betrunken und hat leider mit dem Bierglas zugeschlagen." Fast 1,8 Promille Alkohol wurde am Tatabend in seinem Blut nachgewiesen.

David K. sitzt ihm gegenüber. Er trägt seit der Tat eine Brille mit dicken Gläsern. Früher brauchte er keine. Der Anwalt des 24-Jährigen fordert mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld. Wegen des Geständnisses verzichtet der Vorsitzende Richter auf die Zeugen. Die Staatsanwältin wertet das Geständnis und die Tatsache, dass Sebastian P. nicht vorbestraft ist, zu seinen Gunsten. "Aber er hat dem Opfer erhebliche Verletzungen beigefügt", sagt sie. "Auch im Kölner Karneval sind solche Verletzungen nicht zu dulden." Sie fordert eineinhalb Jahre Haft.

Wie schwer die Folgen der Tat sind, führt David K.s Anwalt aus: "Sein Berufswunsch war es, Polizist zu werden. Den Wunsch musste er nun aufgeben." Den Eignungstest hatte David K. schon bestanden. Bisher habe es keine Entschuldigung des Angeklagten gegeben, sagt sein Anwalt.

Die Verteidigerin des Angeklagten nimmt das auf ihre Kappe: "Ich habe sein Entschuldigungsschreiben nicht weitergeleitet." Sie habe ihren Mandanten als jungen Mann erlebt, dem das Ganze wirklich sehr leid tue. "Das geht ihm sehr nahe", sagt sie.

Nach einer Beratungspause verkündet der Vorsitzende das Urteil: Sebastian P. bekommt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Er muss außerdem 14.400 Euro Schmerzensgeld an David K. bezahlen und für alle Kosten aufkommen, die als Konsequenz der Tat noch auf das Opfer zukommen. "Die Folgen dieser Tat sind besonders tragisch: Fünf Prozent Sehvermögen ist faktisch ein Verlust des Augenlichts", sagt der Vorsitzende.

Sebastian P., der im Online-Shop seines Bruders 1400 Euro netto verdient, kann die Strafe in monatlichen 300-Euro-Raten abbezahlen. "Ich gehe davon aus, dass Sie Karneval nun anders feiern", hatte die Staatsanwältin noch zu ihm gesagt.

(hsr)
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