Korschenbroich Jugendliche verprügelt: Brüderpaar muss ins Gefängnis

Korschenbroich · Im Prozess gegen ein Brüderpaar aus Korschenbroich hat das Neusser Amtsgericht jetzt ein deutliches Zeichen gesetzt. Die beiden 23 und 28 Jahre alten Männer müssen für zweieinhalb sowie zwei Jahre und drei Monate in Haft. Sie hatten in der Neujahrsnacht 2014 auf dem Nachhauseweg mehrere Schüler krankenhausreif geschlagen und schwer verletzt. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Während die Verteidiger der beiden Korschenbroicher den Vorfall in ihrem Plädoyer noch als banale Straßenschlägerei nach wechselseitigen Provokationen geschildert hatten, sahen Staatsanwaltschaft und Gericht das Geschehen ganz anders. "Sie wollten die Schüler, die auf dem Weg von einer Silvesterparty nach Hause waren, schlichtweg von der Platte putzen", meinte Richter Heiner Cöllen in seiner Urteilsbegründung. Zunächst hätte einer der beiden Brüder in einer Unterführung nahe des Bahnhofes auf die Jugendlichen eingeschlagen, dann prügelten beide gemeinsam auf der Hindenburgstraße auf die Opfer ein.

Mehrere Jungen erlitten schwere Verletzungen, unter anderem auch am Kopf. Die Jugendlichen hatten angegeben, singend von einer Party gekommen zu sein. Plötzlich und ohne Grund seien die Angeklagten auf sie losgegangen. Ein Mädchen hatte die Tat mit ihrem Handy gefilmt. "Strafverschärfend haben wir hier massive Tritte gegen den Körper und den Kopf gewertet", so Cöllen. "Wir stellen eine zunehmende Verrohung in der Gesellschaft fest. Dem müssen wir mit einem solchen Urteil entgegen wirken." Zumal zumindest einer der beiden Brüder bereits vielfach vorbestraft war. "Er stand bis kurz vor der Tat unter Bewährung, trotzdem hat er diese gefährliche Körperverletzung begangen." Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit hat nach Meinung des Gerichts nicht vorgelegen - obwohl die BrüderAlkohol getrunken hatten, waren sie nach Angaben von Zeugen "fit" und Herr ihrer Sinne.

Die beiden Korschenbroicher verließen trotz der Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung gestern das Gericht zunächst noch als freie Männer. Sie haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. In diesem Fall würde das Geschehen am Düsseldorfer Landgericht neu aufgerollt.

Sollten sie auf eine Berufung verzichten, bekommen sie in den nächsten Monaten die Ladung zum Haftantritt. Gegen einen der beiden Brüder läuft noch ein weiteres Verfahren. Er soll beim Oktoberfest in Korschenbroich eine handfeste Schlägerei angezettelt haben - hier drohen zusätzliche Monate in Haft.

(NGZ)
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