Krefeld Ermittlung im Fall Hopp: Berlin bietet Hilfe an

Krefeld · Die Bundesregierung bietet der Staatsanwaltschaft Krefeld ihre Hilfe bei den Ermittlungen im Fall Colonia Dignidad gegen den in Krefeld lebenden Hartmut Hopp an. Auf eine entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans Christian Ströbele antwortete Max Stadler, Staatssekretär im Justizministerium, am Mittwoch: "Die Bundesregierung wird im Bereich der justiziellen Rechtshilfe in Strafsachen zum Beispiel bei der Übermittlung eines Rechtshilfeersuchens Unterstützung leisten."

 Sektenarzt Hopp auf einem Archiv-Bild.

Sektenarzt Hopp auf einem Archiv-Bild.

Foto: samla

Der Evangelische Pressedienst Deutschland meldete am Donnerstag, dass in Chile ein fünftes Führungsmitglied der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad verhaftet worden ist. Die Polizei habe am Mittwoch (Ortszeit) laut Tageszeitung "La Tercera" in der südchilenischen Stadt Parral den Deutschen Gerd Seewald festgenommen. Am Dienstag hätten sich bereits vier Führungsmitglieder, die Deutschen Gerhard Mücke und Günther Schaffrik, der Chilene Dennys Alvear und der Niederländer Kurt Schnellenkamp, der Justizbehörde gestellt und ihre langjährige Haftstrafen angetreten. Insgesamt müssten sechs Sektenmitglieder ihre Haft antreten.

Der frühere Sektenarzt Hartmut Hopp sei 2011 illegal aus Chile ausgereist und nach Deutschland geflüchtet. Er lebe in Krefeld. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittele gegen ihn wegen Mordes, Beihilfe zum sexuellen Missbrauch und gefährlicher Körperverletzung. Die chilenischen Behörden habe seine Auslieferung beantragt, was von der deutschen Justiz unter Verweis auf seine deutsche Staatsangehörigkeit abgelehnt worden sei. Colonia Dignidad sorgte jahrzehntelang für Schlagzeilen. Es ging um sexuellen Missbrauch, Folter unter der Pinochet-Diktatur und illegalen Waffenhandel. Von 1973 bis 1990 diente die Siedlung dem chilenischen Geheimdienst als Folterzentrum.

Mit Entschädigungen der Bundesrepublik Deutschland dürfen die Opfer von damals nicht rechnen. Stadler erklärte dazu: "Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz kommen leider nicht in Betracht." Zahlungen seien nur möglich, wenn die Taten nach dem 1. Juli 2009 stattgefunden hätten. Außerdem könnten nur Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer Ansprüche geltend machen. Andere Möglichkeiten stünden der Bundesregierung nicht zur Verfügung.

(sti)
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