Krefeld Hoher Nutzen der A 57

Krefeld · Festgelegt wird der Ausbau der A 57 im Bundesverkehrswegeplan der Bundesregierung von 2003. Mit dem Plan wird für einen Zeithorizont von etwa zehn Jahren die Entwicklung Bundesverkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene, Bundeswasserstraßen) auf der Grundlage der zu erwartenden Finanzmittel geplant.

Zwei Teilstücke der A 57 im Raum Krefeld gehören zu den sogenannten "Neuen Vorhaben" im "Vordringlichen Bedarf" des aktuellen Bundesverkehrswegeplans. Zum einen handelt es sich um das Teilstück "AK Moers – AS Krefeld". Dieses Stück hat eine Länge von 10,7 Kilometern. Die vorgesehenen Investitionskosten liegen dort laut BVWP bei 65,8 Millionen Euro. Das weitere Teilstück "AS Krefeld – AK Meerbusch" ist 6,4 Kilometer lang. Die Investitionskosten liegen hier im BVWP bei 57,6 Millionen Euro.

Alle für den Bundesverkehrswegeplan 2003 definierten Projekte sind in einer einheitlichen Bewertung nach diversen Kriterien untersucht worden. Wenn dieser Quotient aus Nutzen und Kosten größer als 1 ist, liegt ein Indiz für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens vor. Beide Teilstücke haben einen sogenannten "Nutzen-Kosten-Wert (NKV-Wert) von 6,8 – ein sehr hoher Wert. Deshalb gab der Regionalrat den Teilstücken die Priorität 1.

(RP)
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