Krefeld Illegaler Sprayer findet milden Richter

Krefeld · Ein 32-Jähriger, der am Krefelder Hauptbahnhof einen Waggon der Deutschen Bahn besprüht hat, ist gestern zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt worden. Der Verurteilte will seine Kreativität nun legal ausleben.

Weil er am Krefelder Hauptbahnhof einen Waggon der Deutschen Bahn besprüht hat, verurteilte das Amtsgericht Krefeld gestern einen 32-Jährigen zu einer Geldstrafe. Der Lagerist räumte ein, sich an dem Aufbringen von Logos über eine Länge von mehr als 25 Metern beteiligt zu haben. Die Entfernung des Sprühlacks kostete rund 1100 Euro. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde aufgrund seines Geständnisses zu einer verhältnismäßig milden Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt. Er habe unbefugt das Erscheinungsbild fremder Sachen verändert, sagte der Richter. "Es ist nicht jeder ein begnadeter Künstler, der Farbe aufbringt", kommentierte er das aus Schriftzügen verschiedener Größe bestehende Werk.

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Im Juli 2015 habe er sich mit anderen Sprayern in Duisburg getroffen. Dort gebe es eine Stelle, an der man ganz legal Kunst mit Sprühdosen aufbringen dürfe. Das reichte ihnen aber nicht. Weil ihm "der Style" eines der jungen Männer gefiel, habe man beschlossen "etwas zusammen zu machen". Dass damit illegales Sprühen gemeint war, sei allen klar gewesen. Zu viert habe man sich später vor einem Lokal in Krefeld getroffen. Einer der Männer schlug dann vor: "Lass uns 'ne Bahn machen, das ist ganz easy!" Man habe gehofft, auf dem Gleis nicht entdeckt zu werden. Als dennoch Polizeibeamte auftauchten, konnten zwei Mittäter fliehen, sagte der Angeklagte. Er selber habe sich bei der Flucht in den Büschen verletzt und sei mit einem Heranwachsenden festgenommen worden. Seitdem sei nichts derartiges mehr vorgefallen, beteuerte er und legte ein Schreiben vor, dass er sich nun für soziale Projekte einsetzt. Inzwischen gibt er ehrenamtlich Graffiti-Workshops für Jugdliche. Eine feste Arbeitsstelle habe er auch. "Er hat jetzt ein Ventil gefunden, seine Kreativität in legale Bahnen zu lenken", plädierte sein Verteidiger für eine milde Strafe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4200 Euro beantragt.

(RP)
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