Mönchengladbach Angeklagter überrascht Gericht mit Eingeständnis

Mönchengladbach · Jörg S. gibt Drogenbesitz, tätlichen Angriff und Unfallflucht zu. Freundin will nicht gegen ihn aussagen.

Es ist ein ganzes Bündel von unterschiedlichen Anklagepunkten, die die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag gegen Jörg S. verliest. Es geht um Drogenbesitz und Drogenhandel, um den Besitz eines Butterflymessers, um einen schweren Unfall, bei dem der Angeklagte seinen verletzten Freund zurückließ und floh und um tätliche Auseinandersetzungen mit seiner Partnerin. Jörg S. überrascht das Gericht mit dem offenen Eingeständnis, dass die Anklage in allen Fällen zutreffe. Nur über die Beteiligung seiner Freunde will er nichts sagen. Seine Freundin dagegen, Opfer gefährlicher Körperverletzung, will am liebsten schweigen.

Die Auseinandersetzung mit seiner 20-jährigen Freundin beginnt am 2. August in der Wohnung des Angeklagten in Viersen. Dort kommt es nach Vorwürfen des Fremdgehens zu heftigen Streitigkeiten. Jörg S. attackiert seine Freundin, die die Wohnung mit Tablet und Handy des Angeklagten verlässt. Damit will sie sicherstellen, dass der Angeklagte, mit dem sie seit mehr als zwei Jahren zusammen ist, sie in Ruhe lässt, denn die beiden Geräte sollen Informationen über Drogengeschäfte enthalten. Am nächsten Tag ist sie bereit, die Sachen zurückzugeben. Dabei kommt es zu heftigen Attacken: Jörg S. hat noch Freunde dabei, die junge Frau wird geschubst, geschlagen, getreten, an den Haaren gezogen. Kurzzeitig verliert sie das Bewusstsein. Das Ganze endet erst, als eine Zeugin eingreift und die Polizei ruft. Jörg S. bestreitet nichts. Seine Freundin, mit der er wieder zusammen ist, möchte nicht aussagen und deutet an, dass die Vernehmung bei der Polizei und ihre anschließende Unterbringung im Frauenhaus überzogen gewesen seien. Das veranlasst die Staatsanwältin zu einem frustrierten Ausbruch: So sei es bei geschlagenen Frauen oft. Erst solle die Polizei eingreifen, aber nach einer Versöhnung wolle man nichts mehr wahr haben.

Bei einem weiteren Zeugen handelt es sich um den Freund des Angeklagten, der bei dem Verkehrsunfall im Juli auf der Donker Straße verletzt worden ist. Jörg S. war an diesem Tag auf kurviger Strecke gerast, hatte nach einem Überholmanöver die Kontrolle verloren und war gegen einen Baum geknallt. Der Beifahrer wurde schwer verletzt. Einen nachfolgenden Autofahrer wollte er davon abhalten, die Polizei zu alarmieren, was dieser aber dennoch tat. Jörg S. schraubte die Kennzeichen ab, bat ein Paar in einem vorbeikommenden Auto einen Krankenwagen für seinen Freund zu rufen und verschwand vermutlich mit Drogen, die er aus dem Auto entfernte. Der Freund wurde durch eine Notoperation gerettet, kann sich aber an nichts erinnern und trägt dem Angeklagten nach eigener Aussage nichts nach.

Das Urteil wird voraussichtlich am 17. Januar verkündet.

(arie)
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