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"Illegales Glücksspiel" in Mönchengladbach Bingo-Verbote in Altenheimen

Mönchengladbach · In Köln und Berlin wurde Senioren das beliebte Lotteriespiel verboten, weil es sich um "illegales Glücksspiel" handelt. In Gladbach darf weiter gezockt werden. "Sollen sie mich doch verhaften", sagt der Chef der städtischen Altenheime.

 Bei illegalem Glücksspiel denken die meisten eher an Mafia und Sündenpfuhl und ganz bestimmt nicht an Bingo und Altenheim.

Bei illegalem Glücksspiel denken die meisten eher an Mafia und Sündenpfuhl und ganz bestimmt nicht an Bingo und Altenheim.

Foto: bretz

In Mönchengladbachs Seniorenheimen ist "Bingo" äußerst beliebt. Regelmäßig wird das Glücksspiel angeboten. Gewinne gibt es auch. Aber die sind so klein wie der Einsatz: Mal ist es eine Packung Pralinen, mal eine Tafel Schokolade. "Unsere Bewohner freuen sich auf die Bingo-Nachmittage. Und sie sind ganz begeistert von den jungen Leuten vom Bundesfreiwilligendienst, die in unseren Häusern das Spiel leiten", sagt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der städtischen Sozial-Holding.

Doch dann kam die Hiobs-Nachricht aus Köln: Bingo im Altenheim ist ein illegales Glücksspiel. Und das ist kein Karnevalsscherz, wie Wallrafen zuerst dachte, als er die Meldung in seinem Urlaub vernahm.

In der Domstadt am Rhein wurde den Senioren das Bingo-Spielen zeitweise verboten. In Berlin gab es das auch schon. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Markus Fischer räumt ein, dass Bingo in der Tat illegal sein kann. Und laut Strafgesetzbuch drohen demjenigen, der ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtung dafür bereitstellt, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. "Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig stattfinden", sagt der Jurist.

Bingo! Da in den städtischen Seniorenheimen von Mönchengladbach regelmäßig auf Zahlen gesetzt wird und bisher niemand daran gedacht hat, dafür eine Erlaubnis einzuholen, zocken Mönchengladbachs Altenheim-Bewohner also illegal. Das könnte man laut Rechtsanwalt Fischer mit kleinen Kniffen umgehen. Für ein legales Spiel müssten nur ein paar Dinge beachtet werden. "Das Spiel muss in einer Turnierform stattfinden, bei der jeder Spieler im Vorfeld seinen fixen Beitrag zahlt, der nicht weiter aufgestockt werden darf. Es darf nur in privaten Räumen ausgetragen werden, und es darf auch keine Person von außen zu der Altenheimbewohner-Runde hinzukommen. Außerdem darf die Spielrunde keine Regelmäßigkeit aufweisen, sie darf nur zufällig hin und wieder stattfinden", sagt Fischer.

Helmut Wallrafen ist das egal. Er will weitermachen wie bisher. "Das ist doch alles ein Witz, was das Land vorschreibt", sagt er und: "Sollen sie mich doch verhaften. Dafür gehe ich gerne in den Knast. Ich wette, ganz Mönchengladbach holt mich da wieder raus." Alleine schon der Gedanke, dass Bingo-Spielen im Altenheim illegal sein könnte, sei jämmerlich. So etwas trage wieder einmal dazu bei, Gerüchte zu schüren, in Seniorenunterkünften gehe alles trostlos zu. "Wenn man von Teilhabe spricht, dann muss man auch einmal Mut zeigen", sagt der Chef der städtischen Altenheime. "In diesem Fall müssen nicht wir etwas ändern, da müssen Gesetze geändert werden."

In Köln dürfen die Bingo-Runden wieder stattfinden, allerdings ist dort jetzt eine Genehmigung erforderlich. Die Stadt deklarierte das Bingo-Spiel im Altenheim als "kleine Lotterie" und erteilte "unbürokratisch" eine Genehmigung für drei Monate am Stück. Dafür müsse der Altenheimträger dem Ordnungsamt die anstehenden Termine für die Spielrunden allerdings mitteilen, hieß es. Doch damit ist die Bingo-Posse nicht beendet. Denn nach landesrechtlichen Vorgaben dürfen die Kommunen nur für drei Monate pro Jahr genehmigen. Danach müsse die Bezirksregierung entscheiden. Also noch einmal ein weiterer bürokratischer Akt für ein harmloses Spiel, bei dem sicher keiner reich wird.

Im Seniorenheim das Bingo-Spiel zu verbieten oder eine Genehmigung einzufordern, kommt der Stadt Mönchengladbach - zumindest bis jetzt - nicht in den Sinn. Kontrolliert wird auch nicht. Stadtsprecher Wolfgang Speen: "Bei uns ist das kein Fall für den Glücksspiel-Staatsvertrag." Basta. Helmut Wallrafen: "In der Hinsicht ziehen wir an einem Strang."

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