500.000 Euro Schaden in Mönchengladbach Kran birgt 22-Tonnen-Bagger aus der Niers

Mönchengladbach · Der Schaden, den zwei 14-jährige Jungen und ein 13-jähriges Mädchen auf der Baustelle am Regenrückhaltebecken in Rheydt angerichtet haben, soll nun bei mindestens einer halben Million Euro liegen. Sieben Fahrzeuge wurden demoliert.

23 Jahre arbeitet Stephan Schruttke jetzt in seinem Job, "aber einen Vandalismus in dieser Größenordnung habe ich noch nie erlebt", sagt der Projektleiter vom Niersverband. Am Sonntag haben drei Jugendliche im Alter von 14 und 13 Jahren aus einem Bauwagen in Rheydt die Schlüssel zu mehreren Fahrzeugen gestohlen. Anschließend fuhren sie mit den Baggern und Raupen herum und droschen zum Teil mit den Schaufelbaggern auf andere Fahrzeuge ein. "Das war schon eine richtige kleine Schlacht hier", sagte Polizeisprecher Willy Theveßen.

Einen 22 Tonnen schweren Bagger versenkten die Jugendlichen in der Niers. Das Fahrzeug war neuwertig. Das gilt auch für fünf weitere Bagger und Raupen. Jetzt sind Scheiben kaputt, Schaufelbagger abgerissen und Türen eingedellt. "Die haben fast alle einen Totalschaden erlitten", sagt ein Arbeiter. Der Sachschaden wird auf mindestens 500 000 Euro geschätzt. Dazu kommen die Kosten für die Bergung des Baggers aus der Niers und für die Verzögerungen auf der Baustelle wegen des Ausfalls der Fahrzeuge.

Ein 200-Tonnen-Kran aus Duisburg barg gestern den Bagger aus der Niers. Doch zuvor musste der Uferbereich mit Kies verstärkt werden, denn im Erdreich befindet sich eine Gasleitung, die 30 000 Haushalte versorgt.

In der Nähe von Schloss Rheydt wird gerade ein Regenrückhaltebecken gebaut und die Niers renaturiert. Außerdem sind Archäologen am Werk, denn das Areal gibt als herausragende Fundstelle aus der Mittelsteinzeit. Auch auf dem archäologischen Feld wurde ein Bagger zerstört. Für ihn hatten die Jugendlichen offenbar keinen Schlüssel gefunden. Bewegt wurde das Fahrzeug nicht, dafür wurden die Scheiben eingeschlagen, sagt der Projektleiter. Durch den Ausfall der zahlreichen Baustellenfahrzeuge werden sich die Arbeiten in Rheydt wohl verzögern. "Das ist besonders ärgerlich, weil wir bei der guten Witterung zurzeit eigentlich zügig vorankommen wollten", sagt Schruttke. Und: "Das hier wird uns wohl eine Woche kosten."

Die Tat der Jugendlichen wertet der Projektleiter nicht nur als "sehr, sehr leichtsinnig". "Das ist schon kriminell. Außerdem ging es auch um Menschenleben", sagt Schruttke. Schließlich hätte eines der Kinder bei der Bagger-Schlacht sterben können.

Die mutmaßlichen jungen Täter sind alle ermittelt. Nachdem ein 14-Jähriger bereits am Sonntag bei der Polizei angerufen hatte, weil er von seinem Vater verhauen wurde, und die Beamten dann auf einen verdreckten Jungen mit Baggerschlüssel in der Tasche trafen, waren auch seine zwei mutmaßlichen Mittäter schnell gefunden. Es handelt sich um ein 13-jähriges Mädchen und einen weiteren 14-jährigen Jungen. Das Trio hatte am Sonntag "abhängen wollen" und habe sich dann gedacht: "Och, das können wir mal machen." Das kam bei den Vernehmungen heraus. Wie Theveßen sagte, sei keins der Kinder bisher polizeilich aufgefallen. Jetzt haben sie einen Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung begangen.

Glück im Unglück im Vandalismus-Fall: Keiner wurde verletzt, und aus den beschädigten Fahrzeugen sind keine Schadstoffe ausgelaufen. "Wir arbeiten hier in einem Gebiet, in dem wir es zur Auflage machen, dass biologisch abbaubare Betriebsstoffe verwendet werden", sagt Schruttke. Wäre eine Leitung gerissen, wäre der Schaden also nicht ganz so groß geworden.

Und wer muss nun für den Schaden aufkommen? Die bauausführende Firma ist gegen Vandalismus versichert. Sie wird wahrscheinlich in Vorleistung gehen. Dass die private Haftpflichtversicherung der Eltern einspringt, sieht Horst Pawlik, Vorsitzender vom Bezirksverband Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, als unwahrscheinlich an. "Es wird schwer, den Eltern eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen. Denn 13- und 14-jährige Kinder kann man nicht zu Hause anbinden", sagt Pawlik. Außerdem handelt es sich bei dieser Tat um Vorsatz, und der sei bei Haftpflichtversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen. Zivilrechtlich seien Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren bedingt deliktsfähig, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Markus Fischer. Das hänge von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. "Da die Jugendlichen sicher wussten, was sie machen, haften sie persönlich." Fischer würde dem Geschädigten, also in diesem Fall der Versicherung der Baufirma, empfehlen, zu klagen und einen Titel zu erwirken. "Jetzt lässt sich bei den Jugendlichen sicherlich noch nichts holen. Aber der Titel ist 30 Jahre gültig. Und vielleicht lässt sich die Forderung später wenigstens teilweise wieder einholen, wenn die Jugendlichen in der Ausbildung oder im Beruf sind."

(RP)
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