Mönchengladbach Schwarzafrikaner wegen Drogenhandels vor Gericht

Mönchengladbach · Polizisten erwischten den Asylbewerber aus Guinea gleich dreimal hintereinander mit Marihuana.

Im vergangenen Jahr wurde der aus Guinea stammende Angeklagte an der unteren Hindenburgstraße in der Nähe eines Wettbüros gleich dreimal hintereinander mit mehreren Tütchen Marihuana erwischt: Er hielt sich in einer Gruppe von Schwarzafrikanern auf. Gestern musste sich der Asylbewerber (23) vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verantworten.

Doch der 23-Jährige war sich keiner Schuld bewusst und tischte dem Gericht eine fantasievolle Geschichte auf. Von Handel mit Marihuana war keine Rede. Die bei ihm gefundenen Drogen seien nur für den eigenen Konsum bestimmt. Er wohne in Kaarst. "Aber ich fahre immer nach Dortmund und kaufe das Rauschgift dort ein", beteuerte der Asylbewerber. Von der Anklage völlig unbeeindruckt erklärte der 23-Jährige: "Wir treffen uns hier in Mönchengladbach und rauchen dann zusammen."

Doch der Schwarzafrikaner hatte Pech. Die drei Polizeibeamten, die ihn 2015 an den Treffpunkten der Schwarzafrikaner aufgriffen, beteuerten gestern in ihren Zeugenaussagen übereinstimmend: "Den erkenne ich sofort wieder." Ein anderer Beamter erinnerte sich: "Den Angeklagten habe ich damals täglich dort gesehen." Inzwischen hätten die Dealer ihre Treffpunkte in die Nähe des Hauses Westland verlegt. Ein 29-jähriger Polizist war sich sicher: "Ich habe beobachtet, wie der Angeklagte versuchte, eine Plastiktüte mit mehreren Marihuana-Tütchen zu verstecken, als er uns sah." Im Gerichtssaal rief der Schwarzafrikaner sofort: "Die Drogen gehörten mir nicht". Die Beamten nahmen ihn damals mit zur Wache und fanden in dessen Kleidung Bargeld in der für Drogengeschäfte typischen Stückelung. Außerdem waren die Beamten überzeugt, dass sich der Angeklagte damals in der Nähe des Hauptbahnhofes als Dealer und nicht als Konsument aufhielt.

Am Ende forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels 18 Monate Haft ohne Bewährung. Doch das Gericht gab dem inzwischen leise weinenden Asylbewerber eine Chance und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

(RP)
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