Mönchengladbach Stallpflicht gilt auch in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Seit dem 21. Dezember dürfen Hühner, Puten und andere Geflügelarten nicht mehr ins Freie. Auch Landwirte in Mönchengladbach sind zu der vorbeugenden Maßnahme verpflichtet. Probleme bereitet ihnen das nicht.

Landwirt Reiner Brungs mit einem seiner 580 Hühner, die zurzeit nicht im freien herumscharren dürfen.

Landwirt Reiner Brungs mit einem seiner 580 Hühner, die zurzeit nicht im freien herumscharren dürfen.

Foto: Detlef ilgner

Jetzt hat das NRW-Verbraucherschutzministerium für alle Geflügelhalter in NRW eine sogenannte Aufstallpflicht verordnet. Auch Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners erließ eine entsprechende Verfügung für Mönchengladbach. Die Geflügelbesitzer der Stadt sehen es gelassen. Viele hätte es schlimmer getroffen, wenn die Stallpflicht weit vor Weihnachten gekommen wäre. "Die meisten Gänsemäster hatten dann keine Möglichkeit gehabt, die Tiere unterzubringen", sagt Wolfgang Wappenschmidt, Vorsitzender der Kreisbauerschaft.

Grund für die Präventionsmaßnahme war das Auftreten des Virus H5N8 im Kreis Soest in einer Putenhaltung Mitte November. "Wir haben keine Probleme mit der Unterbringung unserer Tiere", sagt Landwirt Marcus Brungs, Juniorchef des Familienbetriebs. Seit 1990 ist ihr Hof ein Bio-Hof und hat seither stets genug Platz für ihre Tiere - auch in der Vorweihnachtszeit.

Bis heute zählt das Veterinäramt Mönchengladbach 215 Geflügel-Betriebe und Geflügel-Hobbyhalter in Mönchengladbach, für die diese Verfügung relevant ist. In Wirklichkeit dürften es mehr sein, denn viele melden Hühnerhaltung nicht an. "Wir gehen von einer großen Dunkelziffer aus", sagt Dirk Rütten, stellvertretender Pressesprecher der Stadt.

Bei der Kreisbauernschaft sind nur 40 bis 50 landwirtschaftliche Betriebe mit Geflügel in Mönchengladbach gemeldet. "Die Hobbyhalter kann man nicht genau miteinbeziehen", sagt Wolfgang Wappenschmidt. Und Betriebe, die Mastgänse ziehen, seien nicht das ganz Jahr über als Geflügelhalter gemeldet.

Um sicher zu gehen, dass die Stallpflicht eingehalten wird, kontrolliert das Mönchengladbacher Veterinäramt die bekannten Geflügelhaltungen. "Oft werden wir auch von Mitbürgern auf Haltungen aufmerksam gemacht - bisher ohne große Auffälligkeiten", sagt Dirk Rütten.

Normalerweise sind die Tiere der Familie vom Biobauernhof Brungs in Venn es gewohnt, draußen herumzulaufen. Aufgrund der Stallpflicht leben sie jetzt seit fast zwei Wochen im Stall. "So sind die Vorschriften, an die wir uns halten müssen", sagt Marcus Brungs. Neben Rindern und Schweinen leben rund 580 Legehennen und Masthähnchen auf dem Bauernhof. Davon sind 460 Legehennen auf 110 Quadratmeter untergebracht. Die restlichen 120 Masthähnchen leben mittlererweise in einem etwa 80 Quadratmeter großen Stall. "Damit den betroffenen Tieren nicht langweilig wird, beschäftigen wir sie mit Körnern", sagt Marcus Brungs. Zusätzlich legen die Landwirte Strohstreu in den Stallungen der Hühner aus. "Dann können die Tiere spielen und darin scharren", sagt sein Vater Reiner Brungs. Die Beschäftigung der Tiere auch in den Stallungen ist vom Bioland Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. "Für unsere Tiere ist das Strohstreu nichts Neues", sagt Reiner Brungs.

Wenn alle Geflügelhalter sich an die Stallpflicht halten und so ein Vorfall wie im Kreis Soest kein weiteres Mal vorkommt, "tritt die Verordnung vom 21. Dezember 2016 mit Ablauf des 20. Mai 2017 außer Kraft", heißt es in der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Dann könnten die Tiere des Familienbauernhofs Brungs den Sommer wie gewohnt im Freien verbringen.

(RP)
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