Prozess gegen subsidiären Schutz Gericht erkennt Mohamed M. als Flüchtling an

Düsseldorf/Neuss · Mohamed M. hat laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Anspruch auf Zuerkennung des vollen Flüchtlingsstatus. Der Syrer hatte das Bamf verklagt, weil es ihm nur den sogenannten subsidiären Schutz gewährt hatte. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden.

 Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf erkannte den Flüchtlingsstatus des in Neuss lebenden Syrers Mohamed M. an.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf erkannte den Flüchtlingsstatus des in Neuss lebenden Syrers Mohamed M. an.

Foto: dpa, mg hff

Mohamed M. hat Anspruch auf den vollen Flüchtlingsstatus: So hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf gestern im Verfahren des 18-jährigen Syrers, der in Neuss lebt, geurteilt. "Es ist nur ein Etappensieg für meinen Mandanten. Wir haben keinen Anlass zur Euphorie", erklärte Jeremias Mameghani gegenüber unserer Redaktion nach dem Urteil.

Obwohl der Anwalt mit Kanzlei in Düsseldorf das Verfahren in erster Instanz für seinen Mandanten gewonnen hat, reagiert er verhalten. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stellen. Der Syrer hatte das Bamf verklagt, weil es ihm lediglich den untergeordneten sogenannten subsidiären Schutz gewährt hatte.

 Der Anwalt Jeremias Mameghani glaubt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Der Anwalt Jeremias Mameghani glaubt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Foto: DRK

Minderjährige könnten ihre Eltern nachholen

Das Urteil aus Düsseldorf hätte weitreichenden Charakter. Der volle Flüchtlingsstatus würde für verheiratete Syrer bedeuten, dass sie ihre Ehepartner und Kinder nach Deutschland nachholen könnten; minderjährige Syrer könnten ihre Eltern nachholen. Die Richter in Düsseldorf begründeten ihre Entscheidung für den vollen Flüchtlingsstatus damit, dass der Kläger bei einer Rückkehr in seine Heimat politische Verfolgung durch das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad zu befürchten habe.

Mit dem subsidiären Schutz wird Flüchtlingen hingegen zwar zuerkannt, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ernsthafter Schaden droht. Er gewährt jedoch lediglich eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, der volle Flüchtlingsstatus dagegen für drei Jahre. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland — zum Beispiel wegen eines Bürgerkriegs — droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Die große Koalition hatte im jüngsten Asylpaket zudem den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.

Mohamed M. sagte vor Gericht aus

Mohamed M. musste gestern vor Gericht auch aussagen. Obwohl er bereits recht gut Deutsch spricht, äußerte er sich auf Arabisch. Denn er sei sehr aufgeregt gewesen, so sein Anwalt. Dem Gericht erzählte er seine Fluchtgeschichte und benannte seine Fluchtgründe. 2015 war er als Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet — aus Angst, nach Ende seiner Schulzeit zum Militärdienst eingezogen zu werden. In seinem Urteil hat das VG Düsseldorf ausführlich die aktuelle Rechtsprechung vom VG Trier, VG Regensburg und VG Münster zitiert.

Die Kammer geht davon aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe. Mohamed M. sei zwar erleichtert nach dem Urteil, so Mameghani. "Aber er weiß, dass dies nur ein ganz kleiner Schritt ist." Denn ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hält der Rechtsanwalt für wahrscheinlich.

(BroerB)
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