Düsseldorf/Ratingen Wirbel um Gründung von Betriebsrat in Flüchtlingsheim

Düsseldorf/Ratingen · Die Düsseldorfer Bezirksregierung wehrt sich gegen den Vorwurf, Betriebsratsarbeit in der Landesflüchtlingsunterkunft in Ratingen zu behindern. Sie weigere sich nicht, einen Raum für den Betriebsrat zur Verfügung zu stellen. Die Aufsichtsbehörde sieht die Verantwortung dafür offenbar beim von ihr eingesetzten Betreiber der Einrichtung, European Homecare (EHC), und dem Betriebsrat. In einem vertraulichen Schreiben vom 8. August an EHC heißt es, dass man EHC Ende Mai 2017 Räume im ersten Obergeschoss der Unterkunft angeboten habe, "die aber nicht von ihrem Betriebsrat akzeptiert und angenommen wurden".

Gegen die Bezirksregierung und EHC ist - wie unsere Redaktion berichtet hatte - wegen angeblicher Betriebsratsbehinderung Klage am Arbeitsgericht eingereicht worden. Hintergrund ist ein Schreiben der Behörde vom 31. Juli an EHC, in dem steht, dass man aus rechtlichen Gründen keine Räume für den Betriebsrat zur Verfügung stellen könne. In dem Brief vom 8. August schreibt der Sachbearbeiter der Bezirksregierung dazu nun, dass seine Aussage im ersten Brief "augenscheinlich missverständlich" gewesen sei. "Soweit ich in meinem Schreiben vom 31. Juli ausgeführt habe, dass ich aus rechtlichen Gründen keinen Raum in meiner Einrichtung in Ratingen zur Verfügung stellen kann, bezog sich diese Aussage auf eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit im Hinblick auf den zwischen uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag." Selbstverständlich würde man Betriebsratsarbeit nicht behindern.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärte dazu: "Dass die Behörde nun behauptet, schon vorher Räumlichkeiten angeboten zu haben, ist eine glatte Lüge", so Gewerkschaftssekretär Özay Tarim. Gegenteiliges sei der Fall. "Der Betriebsrat wurde erst am 5. Juli gegründet. Wie kann es dann sein, dass die Bezirksregierung seit Ende Mai Räumlichkeiten angeboten haben will? Das passt doch nicht."

(csh)
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