Rommerskirchen Nur die Friedhofsgebühren steigen - sonst bleiben Abgaben konstant

Rommerskirchen · Die Friedhofsgebühren werden 2018 durch die Bank steigen. Darüber hinaus kommen auf die Bürger im neuen Jahr keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zu - soweit es die Gemeinde angeht. Dies sehen die entsprechenden Beschlüsse vor, die der Rat in seiner Dezember-Sitzung gefasst hat.

Zwischen 50 und 300 Euro werden die Friedhofsgebühren in diesem Jahr steigen. Steigende Kosten bei der Friedhofsunterhaltung und die zunehmende Zahl von Urnenbestattungen sorgten zuletzt für ein Minus in der Bilanz, so dass die Gebühren im Friedhofsbereich nach drei Jahren erstmals wieder angehoben werden.

Konstant bleiben die 2016 zuletzt angehobenen Steuern für Grundstücke und Gewerbe. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt demnach weiterhin bei 285 von Hundert, während die Grundsteuer B für Haus- und Grundstückseigentümer wie bisher bei 465 von Hundert liegt. Die Gewerbesteuer bleibt bei 450 von Hundert.

Stabil bleiben auch die Gebühren für die Abfallbeseitigung: Die günstigen Konditionen des Vertrags mit der Entsorgerfirma Schönmackers sind nach den Worten von Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert ebenso ein Grund dafür wie die für alle Abfallsparten geltende Verringerung der Abfallgebühren des Rhein-Kreises. Positiv wirkt sich zudem stets auch die Vergütung für das Altpapier aus.

Durchaus überraschend: Auch die hohen Abwassergebühren werden 2018 nicht weiter ansteigen. Wenngleich der von der Gemeinde an den Verband zu entrichtende Betrag um gut 55.000 Euro auf fast 4,2 Millionen Euro gestiegen ist, führt dies nicht zu einer Erhöhung der Gebühren.

Da die Gemeinde auch dieses Jahr wieder eine Abwassergebührenhilfe des Landes in Höhe von rund 100.000 Euro erwarten kann, konnte die Leistungsgebühr für die Entsorgung des Schmutzwassers erneut auf 3,99 Euro pro Kubikmeter festgeschrieben werden.

(S.M.)
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