Wermelskirchen 19-Jähriger nach Trunkenheitsfahrt vor Gericht

Wermelskirchen · Der Fahranfänger war im April nach einer Party betrunken mit seinem Auto von der Straße abgekommen.

Im April dieses Jahres landete ein zu diesem Zeitpunkt 19-jähriger Wermelskirchener bei einer Trunkenheitsfahrt mit seinem Auto auf dem Dach. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht am Brückenweg verantworten. Die offizielle Anklage lautete: fahrlässige Verkehrsteilnahme im aufgrund von Alkoholeinfluss fahruntüchtigem Zustand.

Was war genau passiert? Bei regennasser Fahrbahn war der 19-Jährige mit dem Pkw nachts um 4 Uhr von der Fahrbahn abgekommen und nach knapp 20 Metern am Rand auf dem Autodach liegen geblieben. Zwei Test ergaben erst 1,41 und dann 1,31 Promille Alkoholgehalt im Blut. Eine genaue Erinnerung an den Abend hat der Angeklagte nicht mehr, wie er in seiner Stellungnahme vor Gericht zugab: "Ich hatte die schriftlichen Abiturprüfungen hinter mir und war auf einer Party bei einem Kumpel. In solchen Fällen war ich eigentlich immer der Fahrer, da ich gewöhnlich viel Sport treibe und üblicherweise keinen Alkohol trinke. Im Nachhinein weiß ich gar nicht genau, was ich gemacht habe. Ich habe nicht darüber nachgedacht, was ich mache."

Mit Blick darauf, dass der Angeklagte seit dem Unfall keinen Führerschein mehr hat und obendrein sein eigenes Auto an seine Schwester, deren Pkw er geschrottet hatte, abgeben musste, meinte der Staatsanwalt: "Ich hoffe, dass sie daraus gelernt haben. Sie verbauen sich Ihr ganzes Leben, wenn Sie Alkohol und Autofahren nicht trennen." Und der Richter betonte: "Sie haben ganz schön Glück gehabt. Bei einem Abiturienten setzte ich doch eine gewisse Intelligenz und Reife voraus. Das ist doch kein Fernsehfilm. Es ist schade, wenn etwas Schlimmes passiert und das ganze Leben liegt eigentlich noch vor einem."

Staatsanwalt und Richter folgten schließlich dem Ansinnen von Jugendgerichtshelferin und Rechtsanwalt. Alle kamen überein, dass Jugendstrafrecht anzuwenden, da der Angeklagte noch keine 21 Jahre alt ist. Er habe einen stringenten schulischen Werdegang hinter sich und Pläne für ein Studium, die niemand beeinträchtigen wolle. Laut Staatsanwalt sei der 19-Jährige eher einem Jugendlichen gleichzustellen, da er noch in der Ausbildung sei und bei den Eltern wohne. Allerdings unterstrich der Richter: "Ich habe das Recht heute zugunsten des Angeklagten angewendet. Darüber kann man sich vor dem Hintergrund des bestandenen Abiturs und der Führerscheinprüfung streiten!"

Der Wermelskirchener wurde zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt, zahlbar in sechs Monatsraten zugunsten eines wohltätigen Zwecks. Und dem Fahrer, dem unmittelbar der Führerschein entzogen wurde, darf nicht vor Ablauf einer Frist von fünf Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

(sng)
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