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Wermelskirchen Promillegrenze für Radfahrer

Wermelskirchen · Das Fahrradfahren ist auch in Wermelskirchen seit Eröffnung der Balkantrasse in Mode gekommen. Doch es birgt auch Gefahrenpotenzial, beispielsweise auf der Telegrafenstraße. Dort und anderswo müssen deshalb auch Radfahrer nüchtern die Verkehrssitiation einschätzen können. Über die geplante Senkung der Promillegrenze für Radfahrer sprach BM-Mitarbeiterin Sina Marie Hopff mit Peter Raubuch, dem Pressesprecher der Kreispolizei.

 Eine typische Situation in der Telegrafenstraße: Radfahrer schlängeln sich an den Autos vorbei. Dabei sollten auch die Radfahrer nüchtern sein, denn diese Verkehrssituation birgt Gefahrenpotenzial.

Eine typische Situation in der Telegrafenstraße: Radfahrer schlängeln sich an den Autos vorbei. Dabei sollten auch die Radfahrer nüchtern sein, denn diese Verkehrssituation birgt Gefahrenpotenzial.

Foto: Hans Dörner

Weshalb soll die Promillegrenze bei Radfahrern von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden?

 Peter Raubuch

Peter Raubuch

Foto: Polizei

Raubuch Es handelt sich bisher "nur" um einen Vorschlag des Innenministers des Landes NRW. Betrunkene Radfahrer sind generell eine Gefahr für sich selbst und andere. Manche lassen ihr Auto zu Hause und kommen mit dem Fahrrad zur Party, weil sie sich betrinken wollen. Damit muss Schluss ein.

Halten Sie die Senkung der Promillegrenze für sinnvoll?

Raubuch Ja, Fahrradfahrer sind generell gefährdet, ihnen fehlt die Knautschzone um sich herum. Kaum ein Radfahrer übersteht einen Unfall unverletzt. Eine sichere Fahrweise auf zwei Rädern ist unter Alkoholeinfluss oberhalb von 1,1 Promille kaum möglich. Alkoholisierte Radfahrer gefährden durch unsichere Fahrweise vor allem sich selbst und andere.

Wie viele betrunkene Radfahrer verursachen jährlich einen Unfall vor Ort?

Raubuch Bei uns verunglücken glücklicherweise nur selten betrunkene Radfahrer. Im gesamten Jahr 2011 waren es kreisweit gerade elf, davon zwei in Wermelskirchen. Zehn der Elf wurden allerdings verletzt, zwei schwer und acht leicht. Bis zum 30. Juni 2012 registrierten wir kreisweit nur drei Unfälle. In Wermelskirchen sogar keinen. Zwei der drei Beteiligten wurden verletzt, einer schwer und einer leicht. Möglicherweise sind die günstigen Zahlen im bisherigen Jahr auch Folge des schlechten Wetters.

Welche Strafe bekommen betrunkene Radfahrer, die einen Unfall verursacht haben?

Raubuch Oberhalb von 0,3 Promille erwartet die Radfahrer hier ein Strafverfahren. Die Strafen orientieren sich individuell am Einkommen. Den Verurteilten kann auch für einige Monate der Führerschein für Autos entzogen werden.

Halten Sie diese Strafe für angemessen?

Raubuch Durchaus, jedoch gibt es eine Besonderheit: Autofahrer, die angetrunken mit einem Promillewert von mehr als 0,5 Promille (bis 1,1 Promille) unterwegs sind, begehen eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen drohen Bußgelder zwischen 250 und 750 Euro sowie Fahrverbote von ein bis drei Monaten und vier Punkte in Flensburg. Dies gilt nicht für Radfahrer, das heißt ohne entsprechende Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung, dürfen Radfahrer zurzeit bis 1,6 Promille am Straßenverkehr teilnehmen.

Was geschieht mit Radfahrern, die bei weniger als 1,6 Promille einen Unfall verursachen?

Raubuch Verursacht ein Radfahrer einen Unfall und hatte einen Alkoholgehalt von 0,3 bis 1,6 Promille im Blut, wird gegen ihn ebenso ein Strafverfahren eröffnet. Dies gilt übrigens auch, wenn er zwar ohne Unfall, aber in Schlangenlinien unterwegs war oder andere Ausfallerscheinungen zeigte. Dies wissen viele nicht.

Sind eher Jugendliche oder Erwachsene betroffen?

Raubuch Es sind meistens die Erwachsenen, die glauben zum Beispiel bei Feiern mehr alkoholische Getränke zu sich nehmen zu können, ohne ihren Führerschein zu gefährden. Bei den drei Unfällen in diesem Jahr war kein Jugendlicher beteiligt.

Kontrollieren Sie regelmäßig?

Raubuch Wir führen natürlich anlassbezogen Kontrollen durch. Immer, wenn einer Streifenwagenbesatzung ein Fahrradfahrer mit unsicherer Fahrweise auffällt, wird er angehalten und kontrolliert. Abhängig vom Ergebnis des Alkotests kann eine Blutprobe angeordnet werden. Dies geschieht vor allem nicht erst ab 1,6, sondern bei Ausfallerscheinungen eben schon ab 0,3 Promille. Diesen Aspekt kann man nicht oft genug wiederholen.

(smh)
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