Xanten Kraftwerk kostet Xanten 50.000 Euro

Xanten · In den Überresten des alten Nibelungenbads steht noch ein Blockheizkraftwerk. 2011 hatte der DBX es dem Freizeitzentrum abgekauft, um Hallenbad und Schulen mit Wärme zu versorgen. Doch der Plan wurde nie umgesetzt.

Wer gerade ein gebrauchtes Blockheizkraftwerk (BHKW) sucht, wird im Rathaus fündig. Auf Internet-Portalen bietet die Stadt ein BHKW zum Kauf an. Es soll an den Meistbietenden verkauft werden. Eines ist sicher: Für den Kämmerer wird's ein dickes Minusgeschäft. Bürgermeister Thomas Görtz geht, weil das Gerät seit Jahren nicht mehr im Betrieb ist und auch nicht gewartet wurde, von einem technisch eher schlechten Zustand aus. "Dementsprechend ist von einem geringen Verkaufserlös auszugehen. Nach bisherigen Angeboten können wir maximal von einem mittleren vierstelligen Betrag ausgehen", so der Verwaltungschef auf Anfrage unserer Redaktion. Die Stadt hat aber fast 60.000 Euro in das Projekt Blockheizkraftwerk investiert.

Doch wieso hat die Stadt beziehungsweise genau genommen der Dienstleistunsgebtrieb (DBX) ein unbenutztes Blockheizkraftwerk herumstehen? Dafür muss man in die Amtszeit von Bürgermeister Christian Strunk zurückblicken, nämlich ins Jahr 2010. Das Kraftwerk war 1992 vom FZX angeschafft worden und 2002 komplett erneuert worden. Damit wurde das Nibelungenbad beheizt. Als das Hallenbad in Wardt 2008 geschlossen wurde, brauchte man die Anlage nicht mehr. Sie blieb im Keller des Gebäudes in Wardt stehen.

2010 kam eine eigentlich brillante Idee auf: Der DBX könnte das BHKW günstig kaufen und im Hallenbad in Xanten einsetzen. Auch die Schulen sollten so beheizt werden. Es begannen Verkaufsverhandlungen, an denen Christian Strunk in unterschiedlichen Rollen beteiligt war: Zum einen als Geschäftsführer des FZX; und wie sein Nachfolger Thomas Görtz auf Nachfrage erläutert, führte "aufseiten des DBX der damalige Verwaltungsratsvorsitzende und Bürgermeister die Verhandlungen". Im Mai 2011 hat DBX 47.600 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) an die FZX GmbH gezahlt. Zudem fielen weitere 10.000 Euro für Ingenieurleistungen an, um die Installation des BHKW am Schulzentrum vorzubereiten, so dass die Gesamtkosten 58.600 Euro betrugen. Im Wirtschaftsplan 2011 waren für die Errichtung eines BHKW im Schulzentrum/Hallenbad insgesamt 100.000 Euro vorgesehen und mehrheitlich vom DBX-Verwaltungsrat abgesegnet worden.

Die gute Idee, günstig für Wärme im Hallenbad und in den Schulen zu sorgen, wurde aber nicht umgesetzt, als in Xanten die Idee des Bioenergiezentrums in Ursel ins Spiel kam. Als Herbert Dissen (FBI) im März 2012 nachfragte, was denn mit dem Heizwerk passiere, antwortete die Verwaltung laut Protokoll im DBX-Verwaltungsrat, die Verwendung am Hallenbad sei zurückgestellt, weil die Nutzung mit Biogas vom Bioenergiezentrum erhebliche Einsparungen bringen werde. Die weitere Entwicklung sei abzuwarten.

Und dann kam es zu einer fatalen Fehleinschätzung der Verwaltung: "Falls das Blockheizkraftwerk endgültig nicht benötigt wird, geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Anlage anderweitig ohne Schaden für die Stadt veräußern lässt."

Der Traum vom Bionenergiezentrum ist bekanntlich geplatzt. Für die jetzt greifende Nahwärmeversorgung durch die Netzwerke Xanten war das Gerät nicht geeignet. Das BHKW wurde nach dem Verkauf weder demontiert noch an einen anderen Standort verlegt, sondern stand seit 2011 ungenutzt im Keller des Nibelungenbades. Vereinzelt hat wohl der damalige DBX-Vorstand Kurt Reintjes versucht, das BHKW zu vermarkten, allerdings erfolglos. Thomas Görtz: "Letztlich hat auf meine Veranlassung hin erst 2016 der neue DBX-Vorstand konkrete Vermarktungsbemühungen angestellt, da wegen des Abrisses des Nibelungenbades dringender Handlungsbedarf bestand." Nun wird das BHKW im Zuge der Abrissarbeiten fachgerecht demontiert und zwischengelagert.

Auf dem Schaden, also der Differenz zwischen den seinerzeitigen Kosten (58.600 Euro) und dem Verkaufserlös, der noch nicht feststeht, wird die Stadt wohl sitzenbleiben. Görtz: "Regressansprüche gegen die damals Verantwortlichen wurden summarisch geprüft, dürften aber eher unwahrscheinlich sein, da zum Zeitpunkt des Erwerbs ja eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung beabsichtigt war und somit zum Zeitpunkt des Ankaufs kein schuldhaftes Verhalten erkennbar ist." Sicher hätte der Schaden durch einen frühzeitigeren Verkauf jedoch kleiner ausfallen können als nun zu befürchten sei, denkt Görtz.

(RP)
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